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Pressemitteilung

Betreuungsunterhalt, erstes Grundsatzurteil, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

(PM) , 11.08.2008 - Der Bundesgerichtshof hat rund ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts das erste Grundsatzurteil gefällt, und zwar zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts. Grundsätzlich hat zwar jeder alleinerziehende Elternteil weiterhin nur drei Jahre lang Anspruch auf den Betreuungsunterhalt. Doch der BGH hat in seiner Entscheidung vom 16.07.08 (Az.: XII ZR 109/05) nunmehr Hinweise darauf gegeben, dass eine Ausweitung der Drei-Jahres-Frist zukünftig eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte. Denn selbst wenn ein Kind im Ganztagskindergarten betreut wird, ist dem alleinerziehenden Elternteil die Doppelbelastung durch Betreuung, insbesondere in den Abendstunden, und einen Ganztagsjob möglicherweise nicht zumutbar. Der BGH hat jedoch keine eindeutigen Kriterien oder Fallgruppen festgelegt. Die Entscheidung darüber, ob sich solche Fallgruppen bilden lassen, überließ er dem OLG Düsseldorf als der Vorinstanz, an die er das Verfahren zurückverwies. Hinsichtlich der Höhe des Betreuungsunterhalts stellte der BGH klar, dass sich der Bedarf nicht nach dem Einkommen des Ex-Partners richtet, sondern nach der eigenen Lebensstellung des Betroffenen, bei Unverheirateten also nach den eigenen Einkünften der Mutter vor der Geburt des Kindes. www.onlinescheidung-anwalt.de
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