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Falschberatung durch gesetzliche Rentenversicherung - Schadenersatz wegen unvollständiger Informationen

(PM) Leipzig, 27.09.2011 - Die Regelungen zu den Sozialversicherungen in Deutschland sind für Laien mitunter schwierig zu durchschauen. In diesem Zusammenhang informiert das Finanzportal geld.de über einen Fall, in dem ein Mann den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund mangelhafter Aufklärung auf Schadenersatz verklagt hat.

Zum Verständnis der Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ( www.geld.de/rentenversicherung.html ) ist in bestimmten Fällen Fachwissen erforderlich, daher sind Bürger auf eine umfassende und korrekte Beratung angewiesen. Kürzlich beschäftigte sich das Oberlandesgericht München mit der Klage eines Mannes, der wegen unvollständiger Informationen Schadenersatzforderungen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erhob.

Die Versicherung lehnte seinen Antrag auf eine Altersrente ab, da er in den letzten zehn Jahren nicht die erforderlichen Pflichtbeiträge geleistet hatte. Der Betroffene stützte sich auf die Angaben eines Mitarbeiters aus einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser hatte ihn nicht darüber informiert, dass er die Anforderungen für eine Altersrente nicht erfüllte, den Anspruch jedoch durch die nachträgliche Entrichtung der Beiträge hätte herstellen können. Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger Recht und bestätigte seinen Anspruch auf Schadenersatz.

Weitere Informationen:
blog.geld.de/rentenversicherung/schadenersatz-wegen-falschberatung-der-rentenversicherung/335444.html
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