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Pressemitteilung

Fachseminar: Rechtssicherheit für Photovoltaikanlagen

Berlin, 3. August 2011: Wie Betreiber von Photovoltaikanlagen rechtliche Fallstricke umgehen sowie Anlagen rechtssicher bauen und betreiben können, erfahren Sie im Seminar „Rechtssicherheit für Photovoltaikanlagen“ am 11. November 2011 in Berlin.
(PM) Berlin, 03.08.2011 - Photovoltaik erlebte in den vergangenen Jahren einen wahren Boom. Das rechtliche Instrumentarium hierzu ist komplex und differenziert, viele Neuerungen gehen aus dem EEG hervor. So werfen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bereich der Photovoltaik zahlreiche Fragen auf. Für Anlagenbetreiber stellen sich diese bereits bei der Planung, Genehmigung, Finanzierung sowie beim Bau, der Netzintegration und schließlich während des Betriebs.

Im Seminar „Rechtssicherheit für Photovoltaikanlagen“ erhalten Teilnehmer einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Sie lernen, welche vertrags- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben beim Anschluss einer Photovoltaikanlage zu beachten sind, wo bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb Probleme auftreten und wie sie diesen begegnen können. Dabei werden städtebauliche Vorgaben und die vergütungs- und anbindungsspezifischen Details aus dem EEG erläutert. Zudem werden Fragen zum Garantie- und Gewährleistungsrecht erörtert und beide Begriffe voneinander abgegrenzt.
Dieses Seminar richtet sich an alle Branchenteilnehmer, in erster Linie Anlagenbetreiber, Mitarbeiter der Photovoltaikbranche, Solarinstallateure, Berater, Mitarbeiter von Netzbetreibern und bietet ihnen die Möglichkeit, sich zu allen wichtigen Rechtsfragen einen Überblick zu verschaffen.

Andreas Große ist Rechtsanwalt bei der auf Infrastruktur spezialisierten Sozietät Becker Büttner Held. Seine Beratungsschwerpunkte sind das Recht der Erneuerbaren Energien und das Verwaltungsrecht. Er ist Verfasser verschiedener Fachpublikationen im Bereich der Erneuerbaren Energien und des Anlagenzulassungsrechts, u.a. als Mitautor des Kommentars von Altrock/Oschmann, Erneuerbare-Energien-Gesetz, C.H. Beck Verlag 3.

Dr. Florian Valentin ist seit 2008 Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schnutenhaus & Kollegen, einer auf die Bereiche Energie, Klimaschutz und Vergabeverfahren spezialisierten Anwaltskanzlei in Berlin. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Erneuerbare Energien, Photovoltaik, Biogaseinspeisung sowie Netzanschluss und Netzzugang.

Dr. Muna Reichelt ist seit 2010 Rechtsanwältin bei der Kanzlei Manke Haase Reichelt. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der Photovoltaik sowie Bau- und Werkvertragsrecht.

Veranstaltungstermin: 11. November 2011 – Berlin

Weitere Informationen zum Programm sowie das Anmeldeformular finden sich unter: www.doebler-pr.de/downloads/RechtssicherheitPV.pdf
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