Pressemitteilung, 04.09.2013 - 21:11 Uhr
Perspektive Mittelstand
FHH MS Caria in der Insolvenz – Schadensersatzansprüche für Anleger
(PM) München, 04.09.2013 - Presseberichten zufolge wurde über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 31 kürzlich die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Den betroffenen Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Sie sollten umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.Der 2005 seitens des Fondshauses Hamburg (FHH) emittierte Schifffonds FHH Fonds Nr. 31 MS Caria GmbH & Co. KG wurde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 39 Mio. Euro am Markt platziert. Die 323 Schifffondsanleger beteiligten sich daran mit einem Eigenkapital von rund 14,3 Mio. Euro. Die Fremdkapitalquote betrug zum Zeitpunkt der Erstemission fast 24,7 Mio. Euro. Die Schifffondsbeteiligung entwickelte sich seitdem für die Anleger wenig zufriedenstellend. Bereits seit dem Jahr 2010 müssen sie auf die einst sicher geglaubten Ausschüttungen verzichten. Den 323 Schifffondsanlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.Die Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Sie sollten sich nicht mit ihrer Situation abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts suchen.Falls sie von ihrem Anlageberater nicht ausreichend über die möglichen Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt worden sind, bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche. Des Weiteren können solche Ansprüche möglicherweise gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Schiffsfonds geltend gemacht werden. In Betracht kommen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bzw. Prospekthaftung.In der Praxis wurden zahlreiche Schifffonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Oft wurde dabei nicht auf die Risiken einer Schifffondsbeteiligung hingewiesen. So wurden Schifffonds häufig als eine sichere Anlageform angepriesen. Auf typische Risiken wie das Totalverlustrisiko oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde dabei oft nicht hingewiesen. Auch die Höhe der sog. Weichkosten oder der Vertriebsprovisionen wurde in den Beratungsgesprächen nicht oder nicht ausreichend offen gelegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.Betroffenen Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS Caria wird geraten, sich bei der Deutschen Anlegerstiftung zu melden.


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