Pressemitteilung, 25.01.2011 - 12:20 Uhr
Perspektive Mittelstand
FAQ Tauschbörsen-Abmahnung: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Filesharing
Seit einiger Zeit werden Anschlussinhaber von Internetzugängen für die Ermöglichung des Zugriffs auf Dateien abgemahnt und sollen einen größeren Geldbetrag auf das Konto einer Anwaltskanzlei einzuzahlen. Grund: Filesharing +Urheberrechtsverletzung.
(PM) Potsdam, 25.01.2011 - Was ist eine „Internet-Tauschbörse“ (sog. „Filesharing“)?Wer am „Filesharing“ teilnimmt, verpflichtet sich dazu, anderen Nutzern über das Internet einen Teil seiner Dateien zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat der Teilnehmer die Möglichkeit auf vorhandene Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen.Die Möglichkeit des Zugriffs auf die Dateien erfolgt in diesem Fall direkt zwischen den einzelnen Internetnutzern. Jeder Teilnehmer ist regelmäßig Anbieter und Nutzer gleichermaßen, was die Kontrolle der Inhalte und das Bestimmen der für die Inhalte verantwortlichen Stelle unter Umständen schwierig macht. Ist die Teilnahme an einer Tauschbörse verboten?Nein, das ist sie grundsätzlich nicht. Verboten ist es nur, anderen Nutzern ohne die Zustimmung des Urhebers eine urheberrechtlich geschützte Datei anzubieten.Was fällt unter den Urheberrechtsschutz? Was nicht?Die meisten der in den Tauschbörsen angebotenen Inhalte, seien es Musikstücke, Filme oder Computerprogramme, sind urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Einstellen in das Internet gilt als eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes, die ohne die Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ausnahmen gelten allerdings dort, wo der Urheberrechtschutz nicht greift. Wie kommen die Abmahnenden auf mich?Nach eigenen Angaben ermitteln die Abmahner mit Hilfe einer angeblich zuverlässigen Software zunächst die IP-Adressen derjenigen Anschlussinhaber, über deren Anschluss im Internet angeblich eine Tauschbörse bereitgehalten wird. Sodann wird der zu dieser IP-Adresse zugehörige Provider (z.B. die Deutsche Telekom AG) ermittelt. Kommt eine größere Zahl an IP-Adressen bei einem Provider zusammen, führen die Abmahnenden zunächst ein sogenanntes Auskunftsverfahren vor Gericht, mit dem der Provider verpflichtet werden soll, zu sämtlichen IP-Adressen den dazugehörigen Internet-Anschlussinhaber mit Namen und Anschrift zu benennen. Warum wurde vor dem LG Köln auf Auskunft geklagt?Die der Abmahnung vorausgehenden Auskunftsverfahren gegen die Provider werden derzeit von den Abmahnanwälten fast ausnahmslos vor dem Landgericht Köln geführt. Hintergrund ist, dass beim Landgericht Köln eine inzwischen berüchtigte Kammer existiert, die das Auskunftsverlangen der Abmahnenden durchwinkt.Ist der Anschlussinhaber stets der Verletzer der Urheberrechte?Nein, zunächst einmal ist der Anschlussinhaber der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses. Sodann dürfte der Anschlussinhaber eher selten mit dem Nutzer einer Tauschbörse identisch sein. Bei dem Anschlussinhaber kann es sich um einen Unternehmer handeln, bei dem 2, 3, 10, 20 oder noch mehr internetfähige Computer genutzt werden. In den meisten Fällen ist der Anschlussinhaber eine Privatperson, die Mitglied eines Mehrpersonenhaushaltes ist. Ist der Abmahnende stets der Urheber des Werkes?In den von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater betreuten Abmahnfällen hat der Urheber eines Werkes noch nie eine Abmahnung ausgesprochen und seine Rechte geltend gemacht. Urheber eines Werkes kann nur eine natürliche Person sein. Urheberrechte sind als Teil des geistigen Eigentums zudem höchstpersönliche Rechte und an die Person des Urhebers gebunden. Bei den Tauschbörsen-Abmahnungen fällt jedoch auf, dass sich bei den abgemahnten Anschlussinhabern ganz regelmäßig ein Rechtsanwalt meldet, der vorgibt, eine juristische Person zu vertreten.Kann eine juristische Person Urheber eines Werkes sein?Nein, eine juristische Person kann nicht Urheber eines Werkes sein. Allerdings kann eine juristische Person vom Urheber beispielsweise eine Urheberlizenz erworben haben und insofern aus einem Lizenzvertrag heraus Rechte geltend machen. Welche Fehlerquellen bietet die IP-Adresse?Die ermittelte IP-Adresse kann aus unterschiedlichen Gründen mit Fehlern behaftet sein. Dies beginnt bereits bei dem berühmten Zahlendreher, der sich im Rahmen des aufwendigen Verfahrens zur Ermittlung einer IP-Adresse eingeschlichen hat. Wie verteidigt man sich gegen Abmahnungen?Natürlich spekulieren die Abmahnenden darauf, dass ein großer Teil der Angeschriebenen ohne Protest zahlt. Schon aufgrund der Schwierigkeit, den tatsächlich Verantwortlichen für die „Filesharing“-Aktivitäten zu benennen, wird ausnahmslos der Anschlussinhaber angeschrieben. Es ist Sache des Anspruchstellers, den behaupteten Sachverhalt zu beweisen. Mit anwaltlicher Hilfe gelingt es oft, den nicht selten völlig überzogenen Ansprüchen zu begegnen. Allerdings erfordert dies eine zügige Reaktion und die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung von Anfang an.


ANLAGEN

Fragebogen Filesharing (PDF, 107,50 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

ilex Rechtsanwälte
Herr Markus Timm
Voltaireweg 4
14469 Potsdam
+49-331-9793750
anwalt@ilex-recht.de
www.ilex-recht.de


ÜBER ILEX RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER

ilex Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin und Potsdam und deckt ein breites Spektrum wirtschaftsrechtlicher Themenstellungen ab. Interdisziplinär arbeiten die Rechtsanwälte mit Steuerberatern zusammen. Ergänzende Absenderangaben mit allen unseren Standorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.