Pressemitteilung, 09.02.2010 - 20:56 Uhr
Perspektive Mittelstand
EuGH: Grunderwerbsteuer fällt auch auf Bauleistungen an
(PM) Hamburg, 09.02.2010 - Die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf eine noch zu erbringende Bauleistung beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks ist zulässig. Diese hoch umstrittene Frage hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Hoffnung vieler Bauherrn auf guteNachrichten aus Luxemburg wurde ent-täuscht (Bild: catlovers/Pixelio)HintergrundEin Ehepaar beauftragte ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Preis von knapp 200.000 Euro. Der genaue Bauort war im Bauvertrag festgehalten. Kurz danach erwarben die Eheleute auch das noch zu bebauenden Grundstück für knapp 74.000 Euro, und zwar von einer Grundstücksgesellschaft, deren Beteiligter zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer des beauftragten Bauunternehmens war. Das Finanzamt ging von einer Verflechtung der beiden Unternehmen aus und folgte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach in solchen Fällen neben den Kosten auf den Erwerb des Grundstücks auch auf die künftigen Baukosten Grunderwerbsteuer erhoben wird. Neben der Grunderwerbsteuer auf das Grundstück verlangt das Finanzamt auf die künftigen Baukosten 6.879,04 Euro Grunderwerbsteuer.Hiergegen legte die Ehefrau erfolglos Einspruch ein und erhob anschließend Klage. Sie trug im Wesentlichen vor, dass die Grunderwerbsteuer nicht die Baukosten, sondern allein die Kosten des Erwerbs des Baugrundstücks, also lediglich den Grunderwerb, erfassen dürfe.Das Niedersächsische Finanzgericht war der Meinung, dass die Baukosten doppelt besteuert würden, da sie sowohl der Mehrwertsteuer, als auch der Grunderwerbsteuer unterlägen. Das Gericht fragt sich, ob diese Kumulierung von Steuern nicht dem Gemeinschaftsgrundsatz einer Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen zuwiderlaufe, der Ausdruck eines im Steuerrecht und im internationalen Recht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes sei. Das Niedersächsische Finanzgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt zur Entscheidung über die Frage, ob die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot verstößt, wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen.EntscheidungDer EuGH teilt die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht, sondern erachtet die Erhebung von Grunderwerbsteuer auch auf die Bauleistung für zulässig. Die Grunderwerbsteuer weise nicht die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer auf. In der Erhebung von Grunderwerbsteuer auf den Teil der Kosten, die den Bau betreffen, liegt daher keine unzulässige Umsatzsteuer-Mehrfachbelastung.Ein Mitgliedstaat kann daher beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die „Grunderwerbsteuer“ des deutschen Rechts einbeziehen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben(EuGH, Beschluss v. 27.11.2008, C-156/08)


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Wertplan Nord GmbH
Herr Michael Schneider
Schulstraße 9
25474 Hasloh
+49-4106-651314
info@wertplan-nord.com
www.wertplan-nord.de


ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH

WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)