Pressemitteilung, 21.07.2015 - 12:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Bremer Inkasso: Gläubiger müssen weitere „Kröte“ schlucken
(PM) B, 21.07.2015 - Seit dem 1. Juli 2015 gilt mindestens für die Dauer von zwei Jahren der pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner in Höhe von 1.073,88 EUR. Bis dahin betrug er 1.045,04 EUR. In der Bekanntmachung zu §§ 850c und § 850f der Zivilprozessordnung (ZPO), - der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 - vom 14. April 2015 des Bundesjustizministeriums werden die neuen unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen festgelegt. Die Tabelle, die zeitgleich veröffentlicht wird, zeigt, was dem Schuldner, abhängig vom Einkommen und Anzahl unterhaltsberechtigter Personen, bei einer Lohnpfändung bleibt, bzw. auf welchen Betrag zugegriffen werden kann. Generell findet eine Erhöhung bzw. Anpassung alle zwei Jahre zum 1. Juli statt. Es geschieht entsprechend der prozentualen Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrages, der der Existenzsicherung dient. Tabelle gibt Aufschluss – Gläubiger warten jetzt noch länger auf ihr Geld.Mit der Erhöhung des Pfändungsfreibetrages verringert sich der pfändbare Anteil beim Schuldner und der Gläubiger muss noch länger auf die Befriedigung seiner Forderungen warten, - oder er bekommt gar nichts mehr aus der Pfändung ausgezahlt. Lag der pfändbare Nettolohn eines Schuldners ohne unterhaltsberechtigte Person z. B. bei 1.490,- EUR, so erhielt der Gläubiger in der zurückliegenden Zeit 311,47 EUR. Seit 01. Juli 2015 erhält er dann nur noch 291,28 EUR und damit 20,19 EUR monatlich oder 242,28 EUR jährlich weniger.“Bereinigter Nettolohn als Ausgangswert - Pfändung als letzte MaßnahmeDer so genannte bereinigte Nettolohn gilt als Ausgangswert der Pfändungstabelle. Großen Einfluss auf die Pfändungsfreigrenze hat die Anzahl der Personen, denen der Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist - wenn er dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommt. Bei 1.439,99 EUR lag bisher für einen verheirateten Schuldner die Pfändungsfreigrenze. Diese stieg jetzt auf 1479,99 EUR. "Man sollte aber nicht vergessen, dass die Pfändung erst ganz am Ende einer Reihe von Maßnahmen steht, einer Reihe von Maßnahmen, mit denen Gläubiger nicht selten verzweifelt versuchen, ihre berechtigten Forderungen zu realisieren“, erklärt Bernd Drumann. „Und in den allermeisten Fällen haben diese Maßnahmen die Gläubiger bis dahin schon viel Geld, Nerven, Zeit und Personaleinsatz gekostet.“ Überschuldung Hauptgrund für offene Rechnungen„Laut Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) bei Inkasso-Unternehmen zum 1. Halbjahr dieses Jahres ist der Hauptgrund für offene Rechnungen bei Verbrauchern mit 81% nach wie vor die Überschuldung. Das bedeutet, dass mit den regelmäßig zur Verfügung stehenden Mitteln die monatlich anfallenden Lebenshaltungskosten sowie bestehende Verbindlichkeiten über einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr zu begleichen sind. Das betrifft auch immer mehr junge Menschen.“ „Geld, was ich nicht habe, kann ich nicht ausgeben. Eigentlich ganz einfach. Und doch ist zu beobachten, dass immer öfter die grundlegendsten Dinge im Bereich Finanzkompetenz bei jungen Leuten (aber nicht nur) fehlen, weil finanzielle Zusammenhänge in den Familien nicht mehr vermittelt werden, vermittelt werden können“, sagt Drumann. "Da wird die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre verkürzt‚ und zwei Jahre nach Ankündigung seitens der Politik, das Insolvenzanfechtungsrecht prüfen zu wollen, kommt erst jetzt, aber wenigstens überhaupt endlich Bewegung in die Sache“, so Drumann. „Und nicht zuletzt“, so der Geschäftsführer weiter, „sind diejenigen, die die Pfändungen letztlich durchführen sollen, die Gerichtsvollzieher, heillos überlastet, hat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ das Gegenteil von dem bewirkt, was es sollte. Und wieder einmal mehr hat der Gläubiger das Nachsehen!“Klare Signale sind dringend nötig „Die automatische Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen in Anpassung an die Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen ist ein gesetzlich verankertes, aber wohl eher doch kleineres Übel für den Gläubiger, gemessen an den o. g. Entscheidungen, mit denen die Politik scheinbar eher dem Schuldner als dem Gläubiger den Rücken stärkt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt - ist doch, lt. oben erwähnter Umfrage des BDIU, das Zahlungsverhalten der öffentliche Hand ganz im Gegensatz zum allgemeinen Zahlungsverhalten unverändert schlecht.“ Die ‚Kröte‘ Pfändungsfreigrenzenerhöhung müssen die Gläubiger wohl schlucken. Existenzsicherung ist richtig - keine Frage – sowohl für den Schuldner, als aber eben auch für den Gläubiger. Ein eindeutiges Bekenntnis von Gesetzgeber und Politik dazu ist lange überfällig“, so Bernd Drumann abschließend.


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Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren kein Honorar verlangt. Stattdessen wird lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie Auslagen berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.