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Pressemitteilung

Köhler begründet Verfassungswidrigkeit des Verbraucherinformationsgesetzes

(PM) , 20.12.2006 - Bundespräsident Horst Köhler hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Schreiben davon unterrichtet, dass er das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation für verfassungswidrig hält. Das Gesetz war am 29. Juni vom Bundestag und am 22. September vom Bundesrat verabschiedet worden. Es verstoße gegen das Verbot des Artikels 84 des Grundgesetzes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetze zu übertragen, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de). Dieses Aufgabenübertragungsverbot sei ein Ergebnis der Föderalismusreform, schreibt der Bundespräsident. Die neue grundgesetzliche Vorschrift stelle klar, dass Gemeinden und Gemeindeverbände als Teile der Länder allein durch landesgesetzliche Zuweisung mit dem Vollzug von Bundesgesetzen vertraut werden können. Das Verbraucherinformationsgesetz gebe jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen über verbraucherrelevante Daten, die bei Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände vorhanden sind, heißt es weiter. Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes könne nicht darauf abgestellt werden, dass kommunale Behörden nur dann informationspflichtig seien, wenn sie sachlich für das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zuständig sind. Damit füge sich das Gesetz in die Grundkonzeption der geltenden Informationsfreiheitsgesetze ein. Diese machten einen Informationsanspruch nicht davon abhängig, ob die informationspflichtige Stelle sachlich zuständig ist, sondern allein davon, ob bei der Stelle entsprechende Informationen vorhanden sind. Die Verpflichtung der kommunalen Behörden, Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden, stellt nach Angaben Köhlers eine Aufgabenübertragung im Sinne des Artikels 84 dar. Darin sieht der der Bundespräsident einen klaren Verstoß gegen die seit dem 1. September dieses Jahres geltende "negative Kompetenzvorschrift" des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7, der "mich daran hindert, das Gesetz auszufertigen". In einer Stellungnahme vom 30. November habe die Bundesregierung mitgeteilt, so der Bundespräsident, dass mit den Ländern Konsens darüber hergestellt worden sei, in Bundesgesetzen geregelte neue Verpflichtungen für staatliche Stellen allgemein an die zuständigen Stellen zu adressieren und Kommunen in Gesetzen nicht zu nennen. Den "berechtigten Belangen" des Verbraucherschutzes könne durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulässige Aufgabenzuweisung "sehr schnell" Rechnung getragen werden, heißt es in dem Schreiben weiter.
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