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Erbschaftsteuerregelung bei Übergabe von Betriebsvermögen

In nächster Zeit könnten sich die erbschaftsteuerlichen Regelungen durch eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Unternehmer nachteilig verändern.
(PM) München, 13.01.2014 - Derzeit meint es der Gesetzgeber noch gut. Um den Erhalt von Betrieben bei der Übergabe an Erben nicht zu gefährden, sieht das Erbschaftsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende oder gar vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer vor. Das aber könnte sich ändern. Denn das Bundesverfassungsgericht wird das Gesetz – wahrscheinlich sogar noch in diesem Jahr – auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Sollte Karlsruhe die Ausnahmeregelungen streichen, müsste auch die neue Bundesregierung handeln. „Was genau die Verfassungsrichter entscheiden werden, weiß niemand. Eine Mehrheit der Experten rechnet jedoch mit einer Verschärfung“, so Christian Röll, Steuerberater bei Ecovis.

Bis zur endgültigen Umsetzung bleibt jedoch Zeit zum Handeln. So können sich Unternehmer durch vorgezogene Übertragungen in diesem Jahr schützen. „Eine Übertragung sollte jedoch nie aus rein steuerlichen Gründen erfolgen“, rät Röll. Sie muss zuallererst zu den persönlichen Lebensumständen, zu der Vermögensplanung des Unternehmers und seiner Familie wie auch zu den betrieblichen Perspektiven passen. Da lohnt sich eine gründliche Analyse. Steht die eigene Altersvorsorge auf einem sicheren Fundament und wie sieht es mit der aktuellen und künftigen Liquidität aus? Müssen im Zuge einer Übergabe Geschwister abgefunden oder andere erbrechtliche Fragen geklärt werden?

Alternativen genau prüfen

Diese und andere Aspekte lassen sich im Beratungsgespräch klären. „Sollten die Voraussetzungen passen, könnte man jetzt vielleicht schon einmal potenzielle Nachfolger aus der Familie mit einem Anteil von 20 oder 30 Prozent am Unternehmen beteiligen“, sagt Ecovis-Steuerberater René Linke. Damit gelangen Teile des Vermögens in das Eigentum der Kinder, ehe erbschaftsrechtliche Aspekte überhaupt relevant werden. Der Senior kann dennoch an den betrieblichen Erträgen weiter beteiligt bleiben und – indem er die Kontrolle behält – weiterhin die Geschicke der Firma bestimmen. Denn häufig ist ja noch gar nicht klar, ob der Nachfolger aus der Familie schon über die fachlichen und persönlichen Kompetenzen zur Weiterführung des Unternehmens verfügt. Alle infrage kommenden Alternativen sollten genau geprüft werden. Wenn Unternehmer private Teile des Vermögens wie etwa Immobilien vorzeitig übertragen wollen, können sie sich durch das Modell des Vorbehaltsnießbrauchs die Erträge und Rechte daran sichern. Im unternehmerischen Bereich dagegen drohen gefährliche Fallstricke. „Die Schenkung von Firmenanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist unter steuerlichen Aspekten schwierig und bedarf einer eingehenden Beratung“, so Linke. Auch hier gilt: Nur wenn sämtliche steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für alle Beteiligten beachtet werden, winkt wirklich Sicherheit und Entlastung.
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