Pressemitteilung, 06.05.2009 - 10:56 Uhr
Perspektive Mittelstand
Boom-Jahre werden zum Boomerang: Stiftung Familienunternehmen zur Erbschaftsteuerreform
(PM) , 06.05.2009 - Das neue Erbschaftsteuerrecht ist in Kraft getreten. Im Ringen um die Reform wurde seitens der Politik proklamiert, vor allem die Nachfolge von Familienunternehmen zu erleichtern. „Der Teufel steckt jedoch im Detail. Bei näherem Hinsehen erweisen sich viele Passagen des Gesetzes als höchst problematisch. Das gilt nicht zuletzt in der gegenwärtigen Krisensituation, die in den Bewertungsvorschriften schlichtweg nicht vorgesehen ist“, so Prof. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.Unternehmensbewertung: Boom-Jahre werden zum BoomerangDie Bedenken der Stiftung richten sich in erster Linie gegen die Ermittlung der Unternehmenswerte, die zur Berechnung der Erbschaftsteuerlast herangezogen werden. Der zwischenzeitlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Basiszinz von 3,61 % für das Jahr 2009 führt zu einem überhöhten Kapitalisierungsfaktor und damit zu einer unrealistischen erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Es kommt hinzu, dass gerade in der nun vorliegenden Rezessionsphase die Unternehmen durch die vergangenheitsorientierte Betrachtung im vereinfachten Ertragswertverfahren auf Basis historischer Boomjahre bewertet werden, die die aktuell dramatisch gesunkenen Unternehmenswerte nicht berücksichtigen. „Die Boom-Jahre werden damit zum Boomerang“, so Hennerkes weiter, da die überhöhte Steuerlast dem Unternehmen die gerade in der Krise dringend benötigten finanziellen Mittel entzieht. Aber der Teufelkreis dreht sich noch weiter: In der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes werden mögliche Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer u.a. von einer 7 bzw. 10-jährigen Lohnsummengarantie abhängig gemacht, die sich ebenfalls an den Vergangenheitswerten orientiert. Eine Falle, der sich viele Unternehmen wegen der krisenbedingten Stellenstreichungen kaum entziehen können. Die gegenwärtige Krise zeigt deutlich, wie schwierig, ja unerfüllbar die Regelungen und Auflagen der ursprünglich als „Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ auf den Weg gebrachten Reform sind. Es sind die vielen kleinen und großen Webfehler im Gesetz, die zusammen mit den vielfältigen verfassungsrechtlichen Bedenken langfristig dazu führen müssen, die Reform grundlegend anders anzugehen. „Die Krise macht nun auf dramatische Art und Weise deutlich, dass die Jacke von Anfang an falsch geknöpft war. Positionspapier zeigt Probleme und LösungsvorschlägeUm zumindest kurzfristig einige Fehler zu beseitigen und die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat die Stiftung Familienunternehmen ein aktuelles Positionspapier erarbeitet, welches wesentliche Verbesserungsbedarfe aufzeigt und entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet.Im Einzelnen kritisiert die Stiftung• die Überbewertung der Unternehmen gerade in der Rezession, die sich im vereinfachten Ertragswertverfahren aus der Senkung des Basiszinses in Verbindung mit einem festen Risikozuschlag ergibt,• die praxisfernen, unflexiblen Regelungen zum Verwaltungsvermögen, unterschiedlichen Formen von Kapitalanlagen, die als nicht betriebsnotwendig eingestuft und deshalb nicht von der Steuer befreit werden. Das gilt insbesondere für Beteiligungen bis zu 25 Prozent an Kapitalgesellschaften,• die unscharfen und deswegen interpretationsbedürftigen Vorschriften für den Fall, dass Anteilseigner ihre Anteile poolen wollen, um diese 25-Prozent-Schwelle zu überwinden, • die Festlegung des Substanzwerts als Untergrenze des Unternehmenswerts,• das Risiko der Doppelbesteuerung im Falle der Schenkung, mit der Unternehmer den Erbfall vorweg nehmen können,• die noch unvollständigen Regelungen zur Haftung des Schenkers für die Schenkungssteuer.In Summe ist die Erbschaftsteuer für den Erhalt der Familienunternehmen und der Arbeitsplätze kontraproduktiv, gesetzessystematisch widersprüchlich, von Firmen und Finanzbehörden kaum administrierbar und auch aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken langfristig zum Scheitern verurteilt. Die Stiftung Familienunternehmen plädiert daher dafür, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die obsolete Erbschaftsteuer gänzlich ad acta zu legen. Denn: „Als Substanzsteuer greift die Erbschaftsteuer unmittelbar den volkswirtschaftlichen Kapitalstock an. Damit beeinträchtigt sie Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung, und das besonders in rezessiven Phasen“, begründet Hennerkes sein Petitum.