(PM) , 24.09.2007 - BVMW-Präsident Ohoven: KMU darf dringend erforderliche Liquidität nicht entzogen werden
Bonn/Berlin – „Der unternehmerische Mittelstand hält bei der Erbschaftsteuer am Abschmelzmodell fest", sagte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW)
www.bvmwonline.de, Mario Ohoven. Es gebe keinen Grund, von der Regelung im Koalitionsvertrag abzuweichen. Entscheidend sei, dass den Klein- und Mittelbetrieben im Erbschaftsfall nicht die dringend erforderliche Liquidität entzogen würde, so der Mittelstandspräsident. Diesem Gedanken folge das 10x10-Modell des BVMW: Bei Fortführung des Unternehmens baut sich die Erbschaftsteuer über zehn Jahre mit jeweils zehn Prozent degressiv auf Null ab.
Das von anderen Wirtschaftsverbänden favorisierte Abzinsungsmodell lehnt der BVMW ab. Es sei zu kompliziert, und die zur Debatte stehenden Freibeträge entsprächen nicht im Mindesten dem Wert eines durchschnittlichen Betriebsvermögens, erläuterte Ohoven. „Am besten wäre allerdings die vollständige Freistellung der mittelständischen Unternehmen von der Erbschaftsteuer", betonte Ohoven. Dies sei aber im Moment wohl kaum politisch durchsetzbar.