Pressemitteilung, 06.02.2012 - 14:01 Uhr
Perspektive Mittelstand
Entwurf für Patientenrechte-Gesetz - Mehr Rechte bei Behandlungsfehlern
(PM) Leipzig, 06.02.2012 - Kommt es einmal aufgrund einer Operation oder anderen gesundheitlichen Behandlungen zu Schwierigkeiten oder Komplikationen, stehen viele betroffene Patienten vor der Frage, wie sie nun vorgehen sollen und welche Rechte ihnen zustehen. Oft fehlt es an nötigem Wissen und einer ausreichenden Beratung, um rechtliche Schritte im Fall von Behandlungsfehlern einzuleiten. Diese Hilfe soll ab sofort die zuständige Krankenkasse leisten. Das Onlineportal www.geld.de informiert über einen entsprechenden Gesetzesentwurf.Die Gesetzliche Krankenversicherung ( www.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung.html ) soll in Zukunft ihren Versicherten im Fall von Behandlungsfehlern beratend zur Seite stehen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist momentan in Arbeit und soll im Fall von medizinischen Behandlungsfehlern den notwendigen Rechtsbeistand durch die Krankenkasse für Patienten sichern. Laut Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr soll so dafür gesorgt werden, dass die Betroffenen ihre Rechte durchsetzen und Ansprüche geltend machen können. Ein einheitliches Gesetz, welches vergangene Woche erstmals in Berlin vorgelegt wurde, soll es Versicherten dann erleichtern, über ihre Rechte Bescheid zu wissen, auf diese zu bestehen und sie auch einzufordern. Somit soll deren Position deutlich gestärkt werden.Gegenwärtig gibt es zwar entsprechende Regelungen, sie sind jedoch in unterschiedlichen Rechtsgebieten verankert und erschweren somit ein gezieltes Vorgehen. Der neue Gesetzesentwurf zu den Patientenrechten sieht nun eine genaue Definierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses vor. Dieses soll in Form eines Behandlungsvertrages rechtlich genau im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, wodurch dann eine Aufklärungspflicht seitens des Arztes gegenüber dem Patienten bestehen würde. Zudem bekommt dieser das Recht, genaue Informationen zur Behandlungsart und den damit verbundenen Kosten einzufordern. Eine Einsicht in die entsprechenden Behandlungsunterlagen ist mit dem neuen Gesetz ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.Weitere Informationen: blog.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung/gkv-mehr-rechtsschutz-fuer-patienten/337521.html


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