Entspanntes Wohnen dank Lärmbegrenzung - Kriterien für die Wohnungssuche
(PM) Leipzig, 28.09.2010 - Lärm ist anstrengend und macht auf Dauer krank. Diese Erkenntnis ist nicht neu, aber umso ärgerlicher für diejenigen, die ständig mit Lärm leben müssen. Tatsache ist, dass Freizeitanlagen, die sich außerhalb von Wohngebieten befinden, nicht den Richtlinien für Freizeitlärm folgen müssen. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet darüber, wie es sich in Bezug auf Freizeitanlagen innerhalb von Wohngebieten verhält und was im Übrigen bei der Wohnungswahl zu beachten ist.Experten raten, bei der Wohnungssuche (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnungssuche) nicht nur darauf zu achten, wie die Wohnung geschnitten ist oder ob sie über einen Balkon oder eine Badewanne verfügt. Wichtig ist auch die Umgebung. Schließlich kann ein gewisser Lärmpegel Anwohner erheblich beeinträchtigen.Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier sind Freizeitanlagen, die sich mitten in einem Wohngebiet befinden, der Freizeitlärm-Richtlinie unterworfen. Dem Urteil ging eine Klage von Anwohnern voraus, die sich durch Lärm belästigt fühlten. Die betreffende Freizeitanlage befindet sich innerhalb eines Wohngebiets und der davon ausgehende Lärm lag gemäß einem von den Anwohnern in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich über dem erlaubten Pegel. Hinzu kam, dass es sich bei dieser Freizeitanlage nicht um einen gewöhnlichen Spielplatz, sondern um einen großen Abenteuerspielplatz handelt.Dies sind gute Neuigkeiten für alle Lärmgeplagten, die zum Beispiel in der Nähe von ähnlichen Anlagen wohnen, denn die Anwohner konnten sich erfolgreich gegen Lärmbelästigung zur Wehr setzen.Weitere Informationen:news.myimmo.de/wohngebiete-muessen-laermwerte-bei-freizeitanlagen-beachten/12992.html
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