Pressemitteilung, 02.05.2016 - 14:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Energieeffizienz erhöhen und Kosten senken - Förderung der Energieberatung für KMU
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
(PM) Leipzig, 02.05.2016 - Ziel der Energieberatung ist es, wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen sowie beim Nutzerverhalten aufzuzeigen. Ein qualifizierter Energieberater begleitet dabei die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Im Rahmen einer Energieberatung werden mögliche Maßnahmen werden auf ihre Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit geprüft – somit stellt ein Unternehmen die Weichen für Energieeffizienz in seinem Unternehmen. Durch die anschließende Umsetzung der ausgewählten Maßnahmen erhält das Unternehmen auf lange Sicht seine Konkurrenzfähigkeit.Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieberatungen. Dabei handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.Der Ablauf einer Energieberatung für KMU erfolgt grundsätzlich in fünf Schritten:1. Terminvereinbarung2. Vor-Ort-Termin3. Datenanalyse, Bewertung und Empfehlung4. Beantragung der Fördermittel5. Energieberatung beziehungsweise Umsetzungsbegleitung.Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro ausweisen.Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.Förderfähig sind Energieberatungen nur dann, wenn vor Antragstellung noch kein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von den jährlichen Energiekosten des Unternehmens abhängt.Weitere Informationen rund um das Thema Förderung von Energieberatungen erhalten interessierte Unternehmen unter www.navex.de/energieberatung-kmu-foerdern .


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