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Elbphilharmonie, Flughafen Berlin Brandenburg und ein Ende nicht in Sicht

Risiken der Vertragsgestaltung werden bei Großprojekten unterschätzt
(PM) Hannover, 05.06.2012 - Eigentlich hätte es ein großer Tag werden sollen. Am 3. Juni, so war es geplant, sollte der neue Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Betrieb gehen. Wie manche Beteiligte erst kurz zuvor erfahren haben, muss die Eröffnung nun um 273 Tage, konkret auf den 17. März 2013, verschoben werden. Auch wenn es viele, die sich in den letzten Wochen die Baustelle angesehen hatten, bereits geahnt hatten, und einige der an diesem Großprojekt tätigen Planer und Ausführenden es auch schon gewusst hatten. Die Nachricht, dass der geplante Termin nicht zu halten ist, traf die Öffentlichkeit wie ein Schlag.

Dabei ist es keine Seltenheit, dass öffentliche Bauprojekte ihrem ursprünglichen Zeitplan hinterherhinken – manchmal nur einige Tage, in anderen Fällen mehrere Jahre. Die Gründe für die Bauzeitverzögerungen sind vielfältig: So kommt es vor, dass Bauherren und Planer und/oder Bauunternehmer sich nicht einig sind oder die Planung in der Baupraxis gar nicht oder nur mit erhöhten Kosten umsetzbar ist. Baumängel, Zahlungsverzug oder Lieferschwierigkeiten – bei jedem Bauprojekt könnten zahlreiche Punkte ergänzt werden.

Ein Gesichtspunkt ist bei der Suche nach den Ursachen, die in Berlin noch ganz am Anfang steht, bislang jedoch außer Acht gelassen worden: die Vertragsgestaltung, deren Aufgabe es ja gerade ist, den Vertragsparteien für unvorhergesehene und problematische Situationen Lösungen zur Verfügung zu stellen, und zwar bevor das Projekt in eine Schieflage gerät. Eine solche im Vertrag zu berücksichtigende Problemlage ist regelmäßig die (drohende) Insolvenz eines Planers und/oder eines Bauunternehmers, denn diese kann den Zeitplan von einem Moment zum anderen aus den Angeln heben. Auch das Flughafenprojekt Berlin ist hiervon nicht verschont geblieben. Die Insolvenz der IGK-IGR Ingenieurgesellschaft Kruck mbH, der Fachplanerin für die technische Gebäudeausrüstung (TGA), ist derzeit zwar von der Öffentlichkeit noch gar nicht in den Blick genommen worden, wird im Ergebnis jedoch vermutlich als eine der Hauptursachen des Desasters anzusehen sein, zumal dieses Büro – neben den Architekturbüros GMP und JSK – Gesellschafterin der Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg International (PG BBI) war, der – nach Ausscheiden der insolventen IGK-IGR – viel zu spät der Auftrag entzogen worden war.

Ein weiteres Negativbeispiel ist der Bau der Elbphilharmonie in der Hamburger HafenCity. Das seit 2007 im Bau befindliche zukünftige Konzerthaus sollte ursprünglich 2010 fertig werden und rund 80 Millionen Euro kosten. Die Eröffnung wurde seitdem einige Male verschoben und ist aktuell für 2014 oder 2015 geplant. Die Kosten haben sich inzwischen vervielfacht, Schätzungen liegen mittlerweile bei knapp 480 Millionen Euro. Intransparente Verhandlungen, die Struktur des Bauvertrags, eine verfrühte Ausschreibung – die Reihe der Kritikpunkte ist auch hier lang. Die logische Konsequenz sind Schadenersatzklagen, die das Bauprojekt vermutlich weiter in die Länge ziehen werden. Auch hier ist die Frage der richtigen Vertragsgestaltung und -verhandlung und deren Verantwortlichkeit zu klären.

„Für den Bauherrn bzw. den Investor eines Großbauprojekts ist nicht nur die Auswahl der Vertragspartner, sondern auch die richtige Vertragsgestaltung von kaum zu überschätzender Bedeutung. Dies zeigen auch die aktuellen Erfahrungen mit dem Flughafen Berlin Brandenburg“, so Dr. Andreas Koenen, Baurechtsspezialist und Gründer der Baurechtskanzlei KOENEN RECHTSANWÄLTE. „Die termingerechte und mangelfreie Erledigung der geschuldeten Leistung sicherzustellen, muss Aufgabe und Ziel einer jeden Vertragsgestaltung sein. Vertragsgestaltung ist jedoch mehr als das Heraussuchen eines vermeintlich passenden Vertragsmusters. Genau dies ist allerdings die Realität, auch bei Großbauvorhaben. Wenn Google in diesem Bereich eine größere Rolle spielt als juristischer Sachverstand und baupraktische Erfahrung, braucht sich niemand zu wundern, wenn es im Ernstfall schiefgeht. Denn richtige Vertragsgestaltung fängt – wie dies bei der Planung im Übrigen eine Selbstverständlichkeit ist – bei der juristischen Grundlagenermittlung an. Und hierauf wird in der Regel verzichtet“, so Koenen.

Weitere Informationen unter www.bauanwaelte.de
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