Pressemitteilung, 10.02.2011 - 15:45 Uhr
Perspektive Mittelstand
Einstweilige Verfügungen gegen Verbraucherdienst e.V. erfolgreich abgewehrt
In den letzten Monaten versuchten Unternehmen, über die Verbraucherdienst in der Vergangenheit Presseberichte zu deren Geschäftsgebaren veröffentlichte, mit einstweiligen Verfügungen zu stoppen bzw. löschen zu lassen.
(PM) Essen, 10.02.2011 - Die betreffenden Unternehmen legten dar, dass sie den Verbraucherdienst e.V. als einen rein kommerziellen Verein sahen, der mittels unwahrer Tatsachenbehauptungen in Pressemitteilungen über diese Unternehmen neue Mitglieder zu werben beabsichtigt. So zu lesen in den einstweiligen Verfügungen gegen den Verbraucherdienst e.V. der Firmen Wecollect GmbH (vertreten durch den GF Kriependorf am LG Köln), und die Firma Prodefacto GmbH am LG Hamburg. Das Inkassounternehmen Wecollect GmbH vertritt Zahlungsforderungen von Gewinnspielen (z.B. Masterchance, Eurosystemlotto, Wintotal24, Gewinnallianz) und Erotikwebseiten der Firma Saferpayment AG. Auch das Inkassounternehmen Prodefacto GmbH treibt Forderungen von Gewinnspielen / Abonnements ein (z.B. Win24, FortunaTipp, Intan Service Plus, Abo Service International) und bemühte sich, Verbraucherdienst e.V. per einstweiliger Verfügung auszubremsen. Inkassounternehmen beanspruchen den Mantel des Rechtschutzes, um den Verbraucherdienst mundtot zu machen. Sie rechneten nicht mit einer Gegenwehr… Doch die Unternehmen irrten gewaltig - der Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Fachanwälte nehmen den Verbraucherschutz bitterernst. Die Prozessbevollmächtigten der Inkassounternehmen mussten vor Gericht zur Kenntnis nehmen, dass Verbraucherdienst e.V. nicht nur in Bezug auf die Vertretung der Vereinsmitglieder erfolgreich vor Gericht ist. Der Verein führte zu den verschiedenen Verhandlungsterminen umfangreich Beweismittel aus der täglichen Vereinsarbeit vor und deklarierte diese ausführlich.Von den ursprünglich vorgebrachten Begründungen der Gegenseite für die einstweiligen Verfügungen gegen den Verein blieb im Ergebnis wenig Substanz. Die Verbraucherdienst e.V. vertretenden Anwälte, die auch Vereinsmitglieder bei Gericht erfolgreich vertreten, entkräfteten schnell die vorgebrachten Vorwürfe der einstweiligen Verfügungen gegen Verbraucherdienst e.V. Das LG Hamburg entschied im Fall Prodefacto GmbH die einstweilige Verfügung aufzuheben. Im Fall wecollect Gmbh entschied das LG Köln ebenfalls die einstweilige Verfügung gegen den Verein in fast allen Punkten aufzuheben.Die einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren. Das Gericht prüft den Inhalt des Antrags auf Schlüssigkeit, also ob nach dem Vorbringen ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund bestehen. Die Entscheidung ergeht - wie jede Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - lediglich vorläufig - nämlich bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren. Der Antragsteller muss den von ihm vorgebrachten Sachverhalt nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Für eine Glaubhaftmachung ist es ausreichend, die Aussagen eidesstattlich zu versichern. Tatsächliche Beweismittel muss der Antragsteller nicht einreichen. Zudem kann die einstweilige Verfügung auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (§ 937 Absatz 2 ZPO). Die Verfügung ist dann ohne Anhörung des Antragsgegners vorläufig vollstreckbar. Erst mit einem Widerspruch des Antragsgegners findet eine mündliche Verhandlung statt.Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes bedankt sich Verbraucherdienst e.V. ausdrücklich bei allen Presseportalen, die sich durch die betreffenden einstweiligen Verfügungen gegen den Verein nicht beirren ließen, Ruhe bewahrten und die Pressemeldungen des Vereins nicht sofort löschten. Die Pressemeldungen des Verbraucherdienst haben präventiv-aufklärenden Charakter. Konsumenten müssen aus Sicht des Verbraucherdienst für die stetig wachsenden Gefahren eines vermeintlich harmlosen Klicks im Internet oder Anrufes sensibilisiert werden.


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ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.