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Pressemitteilung

Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht

HDT-Seminar zu Stoff- und Zubereitungsrichtlinien am 6.-8. März 2012 in Essen gibt Basis für eine korrekte Einstufung
(PM) Essen, 21.02.2012 - Stoff- und Zubereitungsrichtlinien bleiben noch bis 2015 parallel zum GHS in Kraft und bilden die Basis für eine korrekte Einstufung. Im Mittelpunkt des Seminars „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ steht die fachgerechte Anwendung der relevanten EG-Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung (67/548/EWG und 1999/45/EG) sowie der TRGS 200. Das selbständige Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen soll erlernt werden. Eine kurze Vorstellung der neuen GHS-Kriterien und die Verknüpfung von GHS mit REACH runden diesen Themenblock ab. Schwerpunkt des letzten Tages liegt auf der Gestaltung der einstufungsrelevanten Kapitel des EG-Sicherheitsdatenblattes und deren Plausibilitätsprüfung. In Form eines gemeinsamen Abschlusstests wird das Gelernte noch einmal reflektiert.

Zum Inhalt:

Grundlagen des Chemikalienrechts zum Inverkehrbringen
Altes und neues Recht - Aktuelle Entwicklungen
Physikalische Gefahren
Prüfpflicht, R-Sätze und Übersicht CLP-Gefahren
Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Bezug zum Transportrecht
Übung 1 – Physikalische Gefahren
Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren
Gefährlichkeitsmerkmale (altes Recht) und Gefahrenklassen (neues Recht)
Übung 2 – Gesundheits- und Umweltgefahren
Legaleinstufung nach altem und nach neuem Recht
Verbindlichkeit und Ergänzungspflicht
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Meldung und Verbindlichkeit
Berechnungsverfahren für Gemische
Konzentrationsgrenzwertmodell, additive und nichtadditive Gefahren
Beispielberechnung eines Gemisches gemäß 1999/45 /EG
Auszug CLP Anhang VI, Gefahrstoff-Ratgeber
Berechnungsverfahren der akuten Humantoxizität gemäß CLP
Anwendung der Additivitätsformel
Übung 3 zur Einstufung von Gemischen gemäß 1999/ 45/EG
Einstufungsbeispiele - konventionelle Methode
Software und Informationen aus dem Internet
Stoffauskunftssysteme, Berechnungsprogramme
Reguläre Kennzeichnungselemente nach altem und neuem Recht
Auswahl der Sicherheitshinweise
Kennzeichnungserleichterungen und –ausnahmen
Sonderkennzeichnungen
Übung 4 – Kennzeichnung
Kennzeichnung eines eingestuften Beispiels
Beispiele aus der Praxis – „was ist falsch“?
Verpackungsanforderungen
Anforderungen nach altem und neuem Recht
Kindergesicherter Verschluss
Ertastbares Warnzeichen / Tastbarer Gefahrenhinweis
Das Sicherheitsdatenblatt - Vorstellung Abschnitt 2 und 3
Die Wassergefährdungsklasse (WGK) - Zweck und Zielsetzung, Gesetzliche Grundlage
Prinzip der Einstufung von Stoffen und Gemischen (R- Satz Konzept)
Dokumentation der Selbsteinstufung, Problematik des extremen pH-Wertes
Vergleich der Kriterien zur Einstufung „Ätzend“ und „Reizend“ nach altem und neuem Recht, Abschlusstest

Das Seminar „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ richtet sich an alle innerhalb Europas verantwortliche Mitarbeiter, die Gefahrstoffe herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden (= Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte). Chemische Grundkenntnisse sind dabei vorteilhaft.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier: www.hdt-essen.de/W-H050-03-467-2
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