Pressemitteilung, 28.01.2012 - 18:19 Uhr
Perspektive Mittelstand
Einigkeit macht stark
Die Vielfältigkeit des AVG-Konzeptes bietet die Chance, dem Mitglied Wege aufzuzeigen, den Traum von finanzieller Freiheit zu verwirklichen.
(PM) Potsdam, 28.01.2012 - Bei einer Vereinigung von Personen in der alle Mitglieder gemeinsam und gleichberechtigt ein Unternehmen unterhalten, in dem jedes einzelne Mitglied gleichzeitig Eigentümer, Geschäftspartner und Kapitalgeber ist, spricht man von einem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb - zum gegenseitigen Vorteil aller Mitglieder - so sagt es das Gesetz. Schon im Altertum entstanden Bündnisse durch Stämme mit genossenschaftlichen Zügen. Im Mittelalter entwickelten sich gemeinschaftliche Zusammenschlüsse meist sozial, wirtschaftlich oder politisch Schwacher für einen gemeinsamen Zweck. Diese Idee macht sich heute die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG zu Eigen. Auf den grundlegenden Werten wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität baut sie eine Genossenschaft auf, in der ihre Gründer auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen vertrauen.Wohnungsbau-, Bank- oder Produktions-Genossenschaften sind allgemein bekannt. Bekannt sind auch die Vorzüge von Einkaufs- oder Liefergenossenschaften die durch den Zusammenschluss von kleinen und mittelständischen Unternehmen entstanden sind, um gemeinsam Wettbewerbsvorteile am Markt zu erzielen.Die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG hat die gemeinschaftliche Anlage von Kapital zur Erzielung einer regelmäßig weit überdurchschnittlichen Rendite unter weitgehendem Ausschluss des Verlustrisikos zum Ziel. Ähnlich dem Vorbild der größten europäischen Genossenschaft aus Spanien, in der nahezu 80.000 Mitglieder vereint sind, geht es auch hier um die Erzielung von Preisvorteilen für die Mitglieder durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft. Sicherheit, Verfügbarkeit Rentabilität und Steueroptimierung sind in der AVG eG auf ein optimales Maß miteinander vereint.Die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG hat ihren Sitz in Potsdam und kann in ihren Organen auf eine lange Tradition im Bereich Genossenschaften zurückblicken. Die Gründung einer Genossenschaft hat den Zweck, den Erwerb, die Wirtschaft ihrer Mitglieder, deren soziale und/oder kulturellen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. So formuliert es das Genossenschaftsgesetz in Deutschland. Auch dass Genossenschaften regelmäßig geprüft werden, wird durch das Gesetz vorgeschrieben. Daher sind wirtschaftliche Schräglagen eher selten und das Vertrauen in Genossenschaften stark ausgeprägt. Und die Idee, die hinter all dem steht, gemeinsam wirtschaftlich mehr zu erreichen als alleine, ist mehr denn je aktuell.


ANLAGEN

Sicherheit,Verfügbarkeit,Rendite | Selbstbestimmung,Ergebniskontinuität,Flexibilität,Kosteneffizienz (PDF, 433,55 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG
Herr Dipl.-Ing. Andreas Lechtenfeld
Menzelstraße 14
14467 Potsdam
+49-331-7017777
andreas.lechtenfeld@karriere.ag
www.AVGeG.de


ÜBER AVG ANLAGEN- UND VORSORGEBERATUNGSGENOSSENSCHAFT EG

Die AVG eG ist … eingetragen im HR des AG Potsdam unter GnR 425 P Geschäftsanschrift: Menzelstraße 14, 14467 Potsdam Vorstandsvorsitzender: Dipl.-Wirt.-Inf. Ingo Tributh, Berlin Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.-Kfm. James H. Klein, Potsdam Ihr gesetzlicher Prüfungsverband ist der … Potsdamer Prüfungsverband e.V. Potsdamer Straße 109 A 14974 Ludwigsfelde Mitglieder haben unter anderem … Recht auf (kostenfreie) Beratung in allen Finanzangelegeneheiten Stimmrecht bei der eG Dividendenberechtigung bei der eG Mitglieder können sich beteiligen … mit mindestens einem geschäftsanteil in Höhe von 1.000 EUR und jedem Vielfachen davon. Es gibt keine Beschränkung, jedoch ist eine Zustimmung des Vorstands erforderlich Die Einlage erfolgt zum Nominalwert. Weiterhin ist das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Eintrittsgeld zu entrichten, das gegenwärtig 500 EUR beträgt. Mitglieder können ausscheiden … Die Rückzahlung des Guthabens eines Mitglieds erfolgt bei Kündigung gegenüber der eG (zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) zum tatsächlichen (Buch-)Wert inklusive Stiller Reserven aus der Ergebnisrücklage. Möglich ist auch eine Teilkündigung (Verringerung der Zahl der Geschäftsanteile). Darüber hinaus ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist die Übertragung von Geschäftsguthaben an Dritte auf Verhandlungsbasis möglich. Die eG unterstützt diese Möglichkeit durch Veröffentlichung von Angeboten und Nachfrageangeboten auf ihrer Internetseite (avgeg.de).