Pressemitteilung, 24.06.2015 - 14:05 Uhr
Perspektive Mittelstand
Einhaltung von Hygienestandards in Großküchen
In Großküchen ist neben persönlicher Hygiene auch sauberes Zubehör erforderlich. Einwandfreie Kücheneinrichtungen und das hygienische Bearbeiten der Lebensmittel verhindern lebensmittelbedingte Erkrankungen.
(PM) Mauern, 24.06.2015 - Die entsprechenden Vorschriften hierzu regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Mittel für die Einhaltung der hygienischen Sauberkeit in einer Großküche sind unter anderem Papier Hygieneartikel aus dem Großhandel, wie sie EMT Consult liefert.Hygienevorschriften für die Großküche laut IfSGKüchenpersonal darf laut IfSG nur mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes arbeiten. Diese muss aus den letzten drei Monaten stammen (§ 42 IfSG). Des Weiteren regeln die §§ 42, 43 IfSG bestimmte Tätigkeitsverbote und bestimmte Verpflichtungen für das Küchenpersonal. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung aller Hygienevorschriften. Die Betreiber der Küche müssen die Einhaltung der Vorschriften überwachen und gleichzeitig das nötige Verbrauchsmaterial bereitstellen, das für ein hygienisches Arbeiten erforderlich ist, also beispielsweise Papier Hygieneartikel aus dem Großhandel. Zur persönlichen Hygiene gehört des Weiteren die saubere Arbeitskleidung, um jede Verschmutzung der Lebensmittel und ihre bakterielle Verunreinigung zu vermeiden. Das Haar ist während der Küchenarbeit zu bedecken, vor Arbeitsbeginn müssen die MitarbeiterInnen ihren Handschmuck (Ringe, Armbänder und Uhren) ablegen. Nur so lassen sich die Hände hygienisch reinigen. Das hat vor Arbeitsbeginn und stets nach dem Toilettenbesuch zu erfolgen. Bei bestimmten Arbeiten tragen MitarbeiterInnen in der Großküche Einmalhandschuhe. Erkrankte MitarbeiterInnen dürfen nicht in der Großküche arbeiten, vor allem bei Erkrankungen wie Gelbsucht, Erbrechen, Fieber, Hautausschlag, Halsentzündungen, Schnitten (auch kleinen) sowie eventuellen Entzündungen von Ohren, Nase und Augen oder Nase. Wenn der Verdacht auf so eine Erkrankung besteht, ist dem Küchenleiter vor Arbeitsbeginn Meldung zu erstatten. Dieser wird dann über die Arbeitsaufnahme entscheiden beziehungsweise den betroffenen Mitarbeiter zum Arzt schicken.Vorschriften zur Sauberkeit in der GroßkücheNeben den Vorschriften zum hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln gibt es im IfSG sehr viele Vorschriften zur Sauberkeit der Küchenräume und des Inventars. Die Küchenräume und alle Wirtschaftsräume müssen sauber sein, wozu die Küchenleitung unter anderem Papierhandtuchrollen in Großpackungen vorrätig haben. Diese können zum Beispiel bei emtconsult.de geordert werden. Lebensmittelreste an verschmutzten Oberflächen enthalten Bakterien, die nicht in frische Lebensmittel gelangen dürfen. Die Küchenhygiene wird zudem durch Ordnung und häufige Zwischenreinigungen verbessert. Das Reinigungsmaterial ist idealerweise Einwegmaterial wie die erwähnten Großpackungen von Papierhandtuchrollen, ansonsten ist tägliches Auskochen von Reinigungstüchern erforderlich. Erforderliches Reinigungsmaterial können die Verantwortlichen ebenfalls auf emtconsult.de bestellen.


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