Pressemitteilung, 06.07.2007 - 14:07 Uhr
Perspektive Mittelstand
Alte Ansparabschreibung noch kurzfristig nutzen (6. Juli 2007)
(PM) , 06.07.2007 - Der Bundesrat hat heute, Freitag 6. Juli 2007, die zum 1. Januar 2008 geplante Unternehmensteuerreform in der vorliegenden Form beschlossen. Besonders auf kleinere Mittelständler kommt damit eine Verschlechterung zu. Denn die Bedingungen für das einzige echte und unkompliziert anwendbare Steuersparmittel – die Ansparabschreibung nach Paragraph 7g Einkommensteuergesetz, die künftig Investitionsabzugsbetrag heißt – verschärfen sich deutlich. Bisher ließ sich die Steuerlast durch eine steuermindernde Rücklage auch für Güter senken, deren Anschaffung zwar beabsichtigt wurde, tatsächlich dann aber nie erfolgte. Nach zwei Jahren musste die Rücklage wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden. Wurde dann wieder eine neue Rücklage gebildet, konnte die Steuerzahlung noch weiter in die Zukunft verschoben werden. Dafür musste ein Zinszuschlag von nur sechs Prozent pro Jahr versteuert werden. Im neuen Recht gilt jetzt: Wird innerhalb von drei Jahren die geplante Investition nicht realisiert, wird die Steuer des Jahres der Inanspruchnahme des Abzugsbetrags rückwirkend geändert und die hierauf entfallende Steuer verzinst. Eine Steuersenkung im Abzugsjahr scheidet damit künftig aus. Unternehmer und Selbständige, die ihre Bilanz oder ihre Einnahme-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2006 (oder 2006/2007 bei vom 31. Dezember abweichenden Geschäftsjahr) noch nicht aufgestellt haben, sollten darum noch schnell die Möglichkeit nutzen und eine Ansparrücklage nach der alten Regelung bilden.Vor allem Freiberufler, die per Einnahme-Überschussrechnung abrechnen, sollten die Gelegenheit für eine Ansparabschreibung noch nutzen, da sie wegen der neu eingeführten Gewinngrenze von 100.000 Euro zum 31. Dezember 2007 ohnehin keinen Investitionsabzugsbetrag mehr geltend machen können. Über EcovisEcovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den internationalen Partnerkanzleien ar-beiten etwa 2.000 Mitarbeiter. Rund 240 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsan-wälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten, darunter 20.000 ge-werbliche Kunden, als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklis-ten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.Kontakt Ecovis:Ulf HausmannErnst-Reuter-Platz 10, 10587 BerlinTel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56E-Mail: ulf.hausmann@ecovis.com