Pressemitteilung, 11.09.2012 - 11:37 Uhr
Perspektive Mittelstand
EURO-Umstellung: Jetzt!
BTR Rechtsanwälte gibt aktuelle Praxistipps für kleine und mittelständische Unternehmen.
(PM) Berlin, 11.09.2012 - „Die moderne Außendarstellung einer Gesellschaft fängt bei den im Handelsregister hinterlegten Unterlagen an“, erläutert Rechtsanwalt Fabian Tietz, welcher schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig ist. Trotzdem ist bei vielen kleinen und mittelständischen Gesellschaften eine Umstellung des Stammkapitals von Deutscher Mark auf EURO bislang nicht vollzogen worden. Dabei sind Aufwand und die Kosten für eine derartige Umstellung vergleichsweise gering. Im Ergebnis bedarf es eines Gesellschaftsbeschlusses sowie der Anmeldung zum Handelsregister. Weiterhin sollten die sich nach der Umstellung errechneten Summen der Gesellschaftsanteile auf- bzw. abgerundet werden, um spätere Probleme etwa bei der Stimmverteilung zu vermeiden. Nur in Einzelfällen ist hier eine bedarfsgerechte Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Um vorhersehen zu können, wie hoch der Umstellungsaufwand tatsächlich ist, bietet sich eine anwaltliche Prüfung an. „Wir beraten unsere Mandanten bei der Umstellung. In diesem Zusammenhang haben wir stets die möglichen Konsequenzen für die interne Gesellschaftsstruktur sowie den Gesellschaftsvertrag im Blick“, so Rechtsanwalt Fabian Tietz.


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ÜBER BTR RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH BERLIN

BTR Rechtsanwälte: Beratungs- und Treuhand Ring - Treuhänder Ihrer Interessen ist ein eingespieltes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Standorten Berlin, Brandenburg, Frankfurt a.M., München und Stuttgart. Wir verstehen Ihre Anliegen und setzen diese tatkräftig und zielgerichtet um. Wir sind da, wo Sie uns brauchen – in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und durch unser Netzwerk direkt bei Ihnen vor Ort. Mit unserem Kooperationspartner Nexia International sind wir in allen Teilen dieser Welt für Sie vertreten. Bei aller nationalen und internationalen Ausrichtung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Kontinuität in der Beratung sicherstellt. Wir freuen uns auf Sie. In Berlin berät Sie die BTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berlin, welche am Standort Berlin ihre Beratungsleistungen hauptsächlich auf die Beratung von land- und forstwirtschaftliche Unternehmen ausrichtet. Hier sind wir für Marktfrucht- und Tierproduktionsbetreibe, für landwirtschaftliche Kooperationen und Agrarfonds sowie für Unternehmen der erneuerbaren Energiebranche tätig. Neben der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen für traditionelle gewerbliche Unternehmen aus Handwerk, Handel und Industrie sind wir seit einiger Zeit als eine von wenigen Berliner Anwaltskanzleien auch auf dem Gebiet der Sportberatung tätig. Darüber hinaus beraten wir schwerpunktmäßig Architekten und Bauherren sowie Hoteliers und Gastronomen in allen Rechtsangelegenheiten. http://www.btr-rechtsanwaelte.de


ÜBER RECHTSANWALT FABIAN TIETZ

Rechtsanwalt Fabian Tietz ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Fokus seiner anwaltlichen Praxis liegt vornehmlich auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Tietz hat erfolgreich die theoretische Fachanwaltsprüfung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert. Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Fabian Tietz gehören mittelständische Unternehmen und Gesellschaften, Start-Ups, Gesellschafter und Geschäftsführer, Einzelkaufleute sowie Teilnehmer des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs. Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich Rechtsanwalt Tietz mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Beratung bei Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften jeglicher Erscheinungsform. Auf dem Gebiet des Handelsrechts ist Rechtsanwalt Tietz beratend bei der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Handels- und Vertriebsvereinbarungen tätig. Sofern eine außergerichtliche Auseinandersetzung scheitert, vertritt Rechtsanwalt Tietz Geschäftsführer und Gesellschafter im Schlichtungs- und/ oder Gerichtsverfahren, etwa bei der Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen sowie bei Streitigkeiten im Sonderrecht für Kaufleute, so genannter Handelssachen. Herr Rechtsanwalt Tietz ist weiterhin im Sportrecht sowie der Sportlerberatung als besonderer Ausgestaltung des Wirtschaftsrechts tätig. Da Rechtsanwalt Tietz erfolgreich den universitären Schwerpunktbereich “Deutsche und Internationaler Strafrechtspflege” absolviert hat, verfügt er über umfassende Kenntnisse im allgemeinen Strafrecht sowie Strafprozessrecht. Er ist forensisch im Wirtschaftsstrafrecht tätig und vertritt seine Mandanten vor allem im Insolvenz- und Steuerstrafrecht.