Pressemitteilung, 01.09.2016 - 13:37 Uhr
Perspektive Mittelstand
Der Countdown läuft – wie Unternehmen sich auf die Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 vorbereiten sollten
(PM) Hamburg, 01.09.2016 - Im Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) in Kraft, die das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen soll [1]. Die Neuregelung wird das europäische Datenschutzrecht nicht völlig umwälzen, weist aber eine Reihe von Änderungen auf. Mit der DS-GVO entstehen für Unternehmen neue Verantwortlichkeiten, deren mangelhafte Einhaltung nach der Übergangsfrist, die am 25. Mai 2018 endet, schwere Sanktionen nach sich ziehen könnte. Interessierte können sich bei einem kostenlosen Live-Webinar des Informationsmanagement-Dienstleisters Iron Mountain am 20. September um 10 Uhr informieren, was es in Sachen Datenschutz künftig zu beachten gilt. Durch das Webinar führen Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, und Manuela Sube, die Iron Mountain-Datenschutzbeauftragte und Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Abschließend findet eine offene Fragerunde per Chat statt. Im Rahmen des Webinars werden relevante Fragestellungen und Themen im Zusammenhang mit der EU DS-GVO behandelt, wie•Was kommt, was bleibt?•Der Aufbau der DS-GVO•Aufgaben und Befugnisse der Behörden•Fristsetzungen•Maßnahmenplan zur UmsetzungHans-Günter Börgmann verweist auf die Relevanz des Themas: „Alle Organisationen und Unternehmen der Europäischen Union sind von der EU-Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Nur wenige davon haben bisher datentypabhängige Datenschutzrichtlinien beachtet, was nun die Identifizierung sensibler Daten, die nicht unbegrenzt gespeichert werden dürfen, erschwert. Sobald die Übergangsfrist zur EU DS-GVO endet, müssen personenbezogene Daten nachweisbar mit einer dem Datentyp angemessenen Löschungsfrist versehen sein.“„Etwa 11% der mittelständischen EU Unternehmen bewahrten bisher Daten ohne Rücksicht auf entsprechende datentypabhängige Vorgaben [2] auf. Die drohenden Sanktionen sind jedoch mit der Anwendung der EU DS-GVO ab Mai 2018 so immens, dass diese Praxis sich existenzbedrohlich auswirken kann. Angesichts der knappen Übergangsfrist und der Komplexität der Neuregelung ist es unbedingt notwendig, sich schnellstmöglich ausführlich damit auseinanderzusetzen. Falls unternehmensintern die nötige Expertise fehlt, um eine fundierte datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme und eine strategische Implementierung der Neuregelung vorzunehmen, sollten Unternehmen dringend auf sachkundige externe Dienstleister zurückgreifen“, so Börgmann weiter.Rechtliche RelevanzMit der Veröffentlichung der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 4. Mai 2016 begann die rechtliche Übergangsfrist, die am 25. Mai 2018 [1] endet – bis dahin müssen alle Prozesse der Datenverarbeitung an die neuen Regelungen angepasst sein, sei es in Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Die DS-GVO ist umfangreicher als das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und richtet sich ebenso an die nationalen Gesetzgeber, die bestimmte Regelungsbereiche auf nationaler Ebene ausgestalten sollen. Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht sich die Verordnung auf den freien Datenverkehr und die Aufhebung der Richtlinie 95 / 46 / EG (Datenschutz-Grundverordnung) [3]. Angesichts der -mit rund zwei Jahren kurzen – Übergangsfrist, besteht die Herausforderung darin, sich mit den Neuregelungen der DS-GVO vertraut zu machen, individuell zu prüfen, inwieweit Anpassungsbedarf besteht und zugleich die aktuelle Gesetzgebung zum Datenschutz auf nationaler Ebene zu berücksichtigen.[1] www.bvdnet.de/eu-dsgvo.html[2] PwC and Iron Mountain, Beyond Good Intentions, www.ironmountain.de/Risikomanagement[3] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016: www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679Webinar: 20. September 2016Agenda:10:00 - 10:45EU-Datenschutz-Grundverordnung10:45 - 11:00Offene Fragerunde per ChatInteressierte können sich unter evm.ironmountain-event.de/event.php?eid=5130&status=teilnehmer&ref=99999999&src=press anmelden. Die Zugangsdaten zum Webcast werden nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail versandt.Die aufgezeichnete Version des Webinars ist nach der Anmeldung am E-Mail-Verteiler von Iron Mountain erhältlich: go.ironmountain.eu/subscribe_Germany Eine praktische Anleitung und Expertentipps bietet auch das Iron Mountain White Paper zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung www.ironmountain.de/DSGVOWeitere Informationen zu aktuellen Fragestellungen im Informationsmanagement finden sich im Iron Mountain Wissenscenter unter www.ironmountain.de/Knowledge-Center.aspx


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