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EN Storage GmbH: Hoher Schaden für die Anleger

Mit der Insolvenz der EN Storage GmbH bahnt sich offenbar ein neuer Skandal am grauen Kapitalmarkt an. Leidtragende sind wie so oft die Anleger, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen.
(PM) Köln, 10.04.2017 - Einst wurde die EN Storage GmbH mit Sitz in Herrenberg bejubelt. Umso tiefer ist jetzt der Fall. Dem Unternehmen für Datenspeichersysteme wurden von verschiedenen Seiten glänzende Zahlen bescheinigt. Die Wirklichkeit sieht allerdings ganz anders aus. Die Zahlen, die der vorläufige Insolvenzverwalter jetzt in den Medien nannte, sind schockierend. Er gehe davon aus, dass der Schaden für die rund 2000 Anleger bei mindestens 90 Millionen Euro liegt. Auch die Server, die mit dem Geld der Anleger angeschafft werden sollten, sind kaum auffindbar. Wohin das Kapital der Anleger stattdessen geflossen ist, ist bislang noch ein Rätsel. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit geraumer Zeit wegen Betrugsverdacht.

Bisher macht die Staatsanwaltschaft kaum Angaben zum Stand der Ermittlungen. Für die Anleger wird es aber immer wahrscheinlicher, dass ihr Geld zweckentfremdet wurde und in dubiosen Kanälen verschwunden ist. Anfang März hatte das Amtsgericht Stuttgart das vorläufige Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet (Az.: 6 IN 190/17). Sollte es zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kommen, können die geschädigten Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Allzu große Hoffnungen sollten sich die Anleger auf eine Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren allerdings nicht machen, meint die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn die Insolvenzquote hängt maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Da aber bisher kaum Datenspeicher gefunden werden konnten, wird die Insolvenzmasse vermutlich nicht allzu ergiebig sein und kaum ausreichen, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen.

Die Anleger haben aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten, ihren finanziellen Schaden zu kompensieren. Sie können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Anlageberater und Anlagevermittler sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken aufzuklären und das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin zu überprüfen. Sind sie diesen Pflichten nicht nachgekommen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Betroffene Anleger können sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) wenden.
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