Die Cloud entbindet die Nutzer nicht davon, einen vertrauenswürdigen Cloud-Provider auszuwählen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit sensibler Daten zu treffen.
(PM) Gelnhausen, 13.08.2013 - Neben einem Cloud-Provider, der nach deutschem Recht agieren kann, ist vor allem E-Mail-Verschlüsselung anzuraten. Diese Verschlüsselungslösung regify® ist vom Office-Nutzer einfach selbst anzuwenden – Out of the Box. Zudem kann nur der berechtigte Empfänger die verschlüsselte E-Mail öffnen sowie auf den Inhalt zugreifen. Der Versender erhält in jedem Fall eine Empfangsbestätigung, wenn die E-Mail geöffnet worden ist.
Unbemerkte Manipulation des E-Mail-Inhalts ist mit regify® unmöglich, denn eine etwaige Veränderung des E-Mail-Inhalts wird zweifelsfrei festgestellt, und Sender sowie Empfänger werden informiert.
Weitere Information unter:
www.qualityhosting.de/produkte/regify .