Fachartikel, 16.03.2011
Perspektive Mittelstand
E-Mail-Marketing
Newsletter ohne Einwilligung versenden?
Sehr häufig sind Unternehmen im Zweifel, ob sie Newsletter oder Werbemails an Kunden auch ohne deren Einwilligung versenden dürfen. Und das zu Recht!

Viele Werbungtreibende glauben, dass man an bestehende Kunden ohne deren Einwilligung Werbemails versenden darf. Damit haben diese Unternehmen zwar grundsätzlich Recht, jedoch es gilt ein großes: Ja, aber.

Der Gesetzgeber hat zwar in § 7 Abs. 3 UWG „Unzumutbare Belästigungen“ eine Ausnahmevorschrift formuliert für Fälle, in denen der Newsletter an Bestandskunden versendet werden soll. Die Regelungen des Paragraphen sind aber der in Praxis für die meisten Unternehmen nicht umzusetzen. Dort heißt es:

Eine Werbung darf auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung per E-Mail versandt werden, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
  2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Als besonders schwierig erweist sich die Erfüllung der zweiten Voraussetzung. Denn dort heißt es, die Werbung müsse für eigene ähnliche Waren erfolgen. Was aber ist ähnlich? Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem Urteil sehr eng ausgelegt (Urteil vom 21.04.2010, AZ: 2U88/10):

„Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen; gegebenenfalls ist es noch zulässig, Zubehör oder Ergänzungswaren zu bewerben.“  

Das heißt: hat der Kunde eine Kaffeemaschine bestellt und sind die Kundendaten so zu Ihnen gelangt, so dürfen Sie ihm ohne Einwilligung Werbung über Kaffeemaschinen zusenden. Ob jedoch Kaffeefilter, Kaffeebohnen oder Kaffeetassen noch zu den ähnlichen Produkten gehören, kann schon zum Streitfall werden. Als Unternehmer müssten Sie also nun für jeden Kunden, der ihnen keine Einwilligung zum Versand von E-Mails erteilt hat, feststellen, welche Produkte er bei Ihnen bestellt hat.

Empfehlung

Es gibt zwar Möglichkeiten, E-Mails oder Newsletter unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung der Empfänger zu versenden. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch. Die Durchführung in der Praxis ist den meisten Unternehmen unmöglich. Deshalb sollten Sie von der Ausnahmeregel lieber keinen Gebrauch machen.

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