Pressemitteilung, 08.07.2015 - 13:15 Uhr
Perspektive Mittelstand
E-Mail Marketing: Legaler Inhalt eines Double-opt-in Mail.
(PM) München, 08.07.2015 - Der Inhalt eines Double-opt-in Bestätigungs-Mail ist sehr wichtig. Man stellt sich die Frage, ob man in einer Bestätigung zur Einwilligung (Double-opt-in) bereits auf seine Produkte aufmerksam machen darf. Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).Das Interview finden Interessierte unter folgendem Link: www.youtube.com/watch?v=aNK1YRMOGEI&index=5&list=PL9Iq24Q7GVSK7uw5lQLVK2Z_Llp21TQVh


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ÜBER TECHNOLOGY MARKETING PEOPLE GMBH

Seit 1994 ist die technology marketing people gm bh (vormals Woelke von der Brüggen GmbH) eine international agierende Kommunikationsagentur für Technologieunternehmen. Unser Leistungsspektrum ist breit angelegt und geht von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zur Erfolgsanalyse von Marketingkampagnen. Führend sind wir auf den Gebieten: Channel-Kommunikation (Partner Recruiting, Onboarding, Enablement, Motivation, Leadgenerierung) und klassische B2B-Kommunikation (Messen, Roadshows, Events, Sales Collaterals). Dabei lassen wir unsere Kunden nach der Kampagne nicht allein: Wir kümmern uns um ihre Leads, pflegen sie und führen sie zuverlässig dem Vertrieb zu, ganz nach dem Closed-Loop-Ansatz. Dabei nutzen wir gezielt modernste Marketingtools wie Marketing Automation, Lead Management, Social Media Marketing und Inbound Marketing.