Pressemitteilung, 11.07.2018 - 14:44 Uhr
Perspektive Mittelstand
Digitale Betriebsprüfung - auf welche Daten hat die Finanzverwaltung Zugriffsrecht
Noch ist nicht endgültig geklärt, auf welche Daten die Finanzverwaltung Zugriffsrecht hat
(PM) Essen, 11.07.2018 - Alle Welt redet von Digitalisierung. Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutzverordnung. Das Thema "gespeicherte Daten" wird immer komplexer und die sogenannte digitale Betriebsprüfung nimmt langsam an Fahrt auf. Die Finanzverwaltung hat erkannt, dass es im Unternehmen umfangreiche Datenbestände gibt, auf die sie gerne Zugriff hätte und schult die Betriebsprüfer in diesem technischen Bereich. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, muss man aber beachten:" Die abschließende Frage, auf welche gespeicherten Daten die Finanzverwaltung ein Zugriffsrecht hat, ist noch nicht endgültig geklärt".Der Betriebsprüfer hat selbstverständlich das Recht, die Finanzbuchhaltungsdaten in digitaler Form zu erhalten. Die GoBD sprechen von Vor- und Nebensystemen. Bisher gibt es keine abschließende Erläuterung, was darunter zu verstehen ist. Unter anderem fällt das Kassensystem darunter und in diesem Zusammenhang auch Programmierprotokolle inkl. der Erstprogrammierung und der Änderungsprogrammierungen. Ebenso ist darunter der Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme sowie auf die Zeiterfassung der Systeme der Unternehmen zu verstehen. Aber hat der Betriebsprüfer auch das Recht, Einsichtnahme in Dokumentenmanagementsysteme zu nehmen?"Man kann sich sicherlich die Komplexität dieses Themas vorstellen. Es ist jedem Unternehmen daher nur zu raten, die Datenbestände programmmäßig so zu gestalten, dass die Daten, die auf jeden Fall dem Betriebsprüfer übergeben werden müssen, getrennt werden von anderen Systemen und Daten. Wer von einer Betriebsprüfung betroffen ist, sollte auf jeden Fall durch sachkundige Berater prüfen lassen, welche digitalen Unterlagen der Betriebsprüfer verlangen kann", rät Steuerberater Roland Franz. Wie sich dieses Thema weiterentwickeln wird, wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der Rechtsprechung ergeben.


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