(PM) , 16.06.2009 - Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Die Koffer sind schon gepackt und die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres steigt. Allerdings haben auch Diebe zu dieser Zeit Hochkonjunktur.
Wie das Internetportal
www.reisen.de berichtet, kann im Fall der Fälle weder das Hotel noch der Reiseveranstalter für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Werden Schmuck und Bargeld im Hotelzimmer aufbewahrt, zählt das zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel die Zimmertür nicht verschließbar war oder die Rezeption grob fahrlässig handelte und den Zimmerschlüssel ohne Identitätsprüfung an Fremde aushändigte. Abhängig vom jeweiligen Urlaubsland und dort geltendem Recht steht das Hotel in der Verantwortung und muss für den Schaden aufkommen. Gleiches gilt dann auch, wenn Wertsachen aus dem hauseigenen Hotelsafe entwendet wurden.
Sollten Urlauber einen Diebstahl feststellen, ist dringend angeraten, dies dem Hotel und dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Auch die Anzeige bei der Polizei ist unumgänglich. Denn ohne Meldung bei der örtlichen Polizei kann keine Schadensanzeige bei der Versicherung erfolgen.
Das Magazin des Internetportals reisen.de stellt beliebte Urlaubsziele vor und berichtet über aktuelle Veranstaltungstipps. Neben Themen wie dem Reiserecht werden auch Reisetrends und Touristiknews beschrieben.
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www.ab-in-den-urlaub.de, http://www.fluege.de,
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www.reisen.de. Außerdem tritt die Unister GmbH mit
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