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Pressemitteilung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann finanziell ruinieren

Vater Staat schützt in allen Bereichen. Diese gängige Meinung hat sich trotz zahlreicher Reformen gehalten. Sogar junge Menschen gehen noch immer davon aus, dass die staatlichen Institutionen alles dafür tun, dass es den Bürgern an nichts fehlt.
(PM) München, 13.02.2013 - Die gesetzliche Absicherung in Deutschland ist nach wie vor allumfassend. Wer sich finanziell nicht selbst versorgen kann, erhält eine staatliche Unterstützung. Auch im Fall einer Berufsunfähigkeit haben Betroffene unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Hilfen von Vater Staat. Zu den Voraussetzungen gehört allerdings, dass der Betroffene keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Hier wird nicht nur auf die bisherige berufliche Tätigkeit geblickt, sondern es muss nachgewiesen werden, dass eine Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Sofern eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt und die Arbeitsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass die täglich mögliche Arbeitszeit bei weniger als drei Stunden liegt, wird von der gesetzlichen Rentenversicherung die volle Erwerbsunfähigkeitsrente überwiesen. Sie beträgt rund 29 Prozent vom vorherigen Bruttoeinkommen, so dass von vormals 2.500 Euro brutto nur noch rund 720 Euro verbleiben. Wer gar zwischen drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von 14,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Im vorgenannten Beispiel verbleiben in diesem Fall rund 360 Euro für die Bestreitung des Lebensunterhalts. Und wird eine Arbeitsfähigkeit von mehr als sechs Stunden attestiert, erhalten Betroffene keinerlei Zahlungen.

Unabhängig davon, wie hoch die tägliche Arbeitskraft eingeschätzt wird, kann die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in keinem Fall dazu beitragen, den täglichen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wer sich einzig auf diese staatliche Leistung verlässt, muss im Ernstfall daher mit dem finanziellen Ruin rechnen. Einzige Möglichkeit, diesem zu entgehen, ist die private Absicherung über einen BU Vergleich auf www.allinone-tarifvergleich.de/bu-vergleich/ in Form einer Berufsunfähigkeitsrente. Sie übernimmt eine monatliche Rentenzahlung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und garantiert so das Einkommen. Wird bei Vertragsabschluss auf den Verzicht der abstrakten Verweisung geachtet wird die Rente zudem auch dann überwiesen, wenn eine Beschäftigung in anderen Berufen möglich wäre.
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