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Pressemitteilung

Die Themen der Jubiläumsausgabe der "Vergabe PRAXIS"

Die Juni-Ausgabe der Vergabe PRAXIS markiert einen echten Meilenstein: Vor genau einem Jahr hat sich die Verlagsleitung entschieden, ein eigenes Fachmagazin auf den Markt zu bringen, um die vielen Fragen der Leser zu beantworten und umzusetzen.
(PM) Hamburg, 11.06.2015 - Nach sieben Ausgaben zieht Verlagsleiter Hans-Joachim Busch eine erste Zwischen-Bilanz: „Das war die richtige Entscheidung. Wir freuen uns sehr, dass dieser Schritt von unseren Lesern so gut angenommen wird!“ Die aktuelle Vergabe PRAXIS geht unter anderem auf folgende Themen ein:

Grundlagen des Vergaberechts

Rechtsanwalt Michael Götz beleuchtet in seinem ausführlichen Fachartikel „Nachweis der Eignung im Vergabeverfahren“ die verschiedenen Kriterien nach Bundes- und EU-Recht, die ein Bieter erfüllen muss, bevor sein Angebot überhaupt für ein Vergabeverfahren zugelassen wird. Helfen sollen zahlreiche Praxishinweise, die mögliche Fallstricke aufzeigen.

Selbstreinigung

Wird ein Bieter durch eine „schwere Verfehlung“ von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen, muss er nach Klärung des Sachverhalts selbst aktiv werden, um wieder als zuverlässiger Bieter gelten zu können. Ausschlussgründe können bereits bei einem Anfangsverdacht vorliegen, es gilt auch keine Unschuldsvermutung. Rechtsanwältin Kristina Wieddekind gibt Einblick in dieses sensible Thema und führt die notwendigen Schritte auf.

Vergaberecht-Lehrgang, Teil 7

Der nunmehr siebte Teil des Lehrgangs „Einführung in das Vergaberecht“ geht weiter auf die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens ein und stellt die Bedeutung der einzelnen landesgesetzlichen Regelungen dar. Bereits in der Konzeption der Vergabe PRAXIS war es der Verlagsleitung besonders wichtig, dass den Lesern auch ein echtes Nachschlagewerk zum komplexen Vergaberecht mit angeboten werden kann.

Leser fragen

Ein ganzes Jahr Vergabe PRAXIS nimmt die Redaktion zum Anlass, Meinungen und Anregungen der Leser abzufragen, um kontinuierlich besser werden zu können. Der beigelegte Fragebogen kann auf per Fax, E-Mail oder postalisch an den Verlag übermittelt werden. Als ein Highlight der nächsten Ausgabe nennt Verlagsleiter Hans-Joachim Busch den Wissenstest und freut sich auf die Antworten.
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