Pressemitteilung, 16.08.2012 - 15:15 Uhr
Perspektive Mittelstand
Die Riesterförderung gibt es auch für Beamte
(PM) Viernheim, 16.08.2012 - Die gesetzliche Rente wird aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft nicht mehr zur finanziellen Absicherung im Alter ausreichen. Das gilt auch für die Pensionen der Beamten. Denn diese werden aufgrund der finanziellen Situation des Staates in Zukunft auch weiterhin gekürzt werden. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, müssen deshalb auch Beamte privat vorsorgen. Was viele Beamte nicht wissen: Der Staat fördert nicht nur die Eigeninitiative der Arbeitnehmer, auch Beamte können die Vorteile einer riestergeförderten Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Die staatliche Förderung steht jedem Beamten zu, um die volle Riesterförderung zu erhalten, müssen Beamte aber einige Besonderheiten beachten.Riester – sicher und rentabelKaum eine andere Art der Altersvorsorge ist so sicher und rentabel wie riestergeförderte Vorsorgeverträge. Da der Staat die Riester-Rente durch Zulagen fördert, schreibt der Gesetzgeber bestimmte Regelungen und Mindestanforderungen für alle riesterfähigen Altersvorsorgeprodukte vor. Die Einhaltung der Mindestanforderungen und Regelungen überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bevor ein Produkt für die Riesterförderung zugelassen wird, muss es von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft und zertifiziert werden.Mit dem eingezahlten Kapital der Versicherten wirtschaften die Gesellschaften während der Vertragslaufzeit. Je nach Vertragsbestimmungen werden dem angesparten Kapital des Versicherten anteilig die erwirtschafteten Zinserträge gutgeschrieben. Je früher ein Vorsorgevertrag abgeschlossen wird, desto höher werden wegen der langen Ansparphase das Kapital des Versicherten sowie die Erträge durch Zinseszinsen sein. Zusammen mit den staatlichen Zulagen zur Altersvorsorge bieten Riesterprodukte wesentlich höhere Renditen als alle anderen Formen der Altersvorsorge.Staatliche FörderungPrinzipiell gelten für Beamte die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer. Grundvoraussetzung für die staatliche Förderung ist der Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein Beamter mindestens 4% seines Vorjahreseinkommens in einen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Aktuell beträgt die Förderung, die ein Beamter durch Zulagen erhält: •154,- € für den Förderberechtigten selbst, zusätzlich•185,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren wurde und•300,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 1. Januar 2008 geboren wurde.•Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen einen einmaligen Bonus von 200,- €, wenn sie mit einem Riestervertrag vorsorgen.Zusätzlich zu den Zulagen fördert der Staat die Aufwendungen zur Riester-Rente durch steuerliche Vorteile. Die Aufwendungen für die Riester-Rente, sprich: die Beiträge, können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ebenfalls ist es seit 2008 möglich, den Kauf eines selbst genutzten Wohneigentums in die Altersvorsorge mit einzubeziehen. Beim sogenannten „Wohn-Riester“ kann das angesparte Kapital eines Riestervertrages vollständig zum Kauf oder zur Entschuldung eines selbst genutzten Wohneigentums genutzt werden.Achtung: Sonderregelungen für Beamte!Wer die Zulagen für seinen Riestervertrag beantragen möchte, benötigt dazu seine Sozialversicherungsnummer. Naturgemäß sind Beamte aber weder sozialversicherungspflichtig noch rentenversicherungspflichtig. Sie haben im Normalfall deshalb auch keine Sozialversicherungsnummer. Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Beamte deshalb eine sogenannte Zulagennummer beantragen. Diese kann über die zuständige Besoldungsstelle bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Da bei Soldaten, Beamten und Richtern die Sozialversicherungsdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert werden, bekommen sie die Förderung für einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nur dann, wenn Sie bei ihrer Besoldungsdienststelle oder ihrem Arbeitgeber eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten, welche für die Berechnung der Zulagen notwendig sind, an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gegeben haben.Eingeschränkte MöglichkeitenBeamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, haben dennoch Anspruch auf die Riesterförderung. Sie können sowohl Zulagen beantragen als auch den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Ebenso profitieren Beamte von der Neuregelung zum sogenannten „Wohn-Riester“. Ausgeschlossen ist für Beamte jedoch die Riesterförderung in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn da es für Beamte generell keine Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge gibt, ist für sie folglich auch keine Förderung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge möglich. Beamte müssen für eine Riesterförderung immer private Vorsorgeverträge abschließen.


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