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Die Datenschutz-Novelle im Fokus der IDACON 2009

(PM) Kissing, 19.08.2009 - Kissing, 19. August 2009 – Anfang Juli haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die zweite Stufe der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Die „BDSG-Novelle II“ tritt am 1. September 2009 in Kraft. Die erste Stufe der Novellierung war bereits Ende Mai 2009 verabschiedet worden. Die Änderungen des Datenschutzrechts und die Folgen für die Datenverarbeitung in den Unternehmen sind vielfältig, sie müssen ihre Geschäftsprozesse rechtzeitig an die neue Rechtslage anpassen. Aus aktuellem Anlass ist die Datenschutz-Novelle im Fokus der diesjährigen IDACON, die am 06. - 08. Oktober 2009 in Würzburg stattfindet. Neben der umfangreichen Agenda vermitteln rund 15 Referenten einen Überblick über die Neuerungen und klären den Handlungsbedarf der Unternehmen.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2009, der Bundesrat am 12. Juni 2009, das „Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ verabschiedet. Die „BDSG-Novelle I“, die am 1. April 2010 in Kraft tritt, enthält Regelungen zur automatisierten Einzelentscheidungen und neue Regelungen zur Datenübermittlung an Auskunfteien, danach dürfen nicht titulierte Forderungen in Zukunft nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Auskunftei gemeldet werden. Erstmals wird mit der Novelle die Zulässigkeit von Scoring-Verfahren geregelt, also der Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes für ein zukünftiges Verhalten von Geschäftspartnern, der Gesetzgeber möchte hiermit die Transparenz erhöhen. Erweitert werden die Rechte von Betroffenen, in dem sie die Möglichkeit erhalten, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten und Werte zu erhalten.
Die „BDSG-Novelle II“ führt zu weiteren Änderungen des Datenschutzrechts. Der Gesetzgeber reagiert auf aktuelle Datenschutzprobleme bei verschiedenen Unternehmen, führt eine Grundregel zum Arbeitnehmerdatenschutz ein und stärkt die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus regelt die Novelle II die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung von Daten für personenbezogene Werbung, für den Adresshandel und für Markt- und Meinungsforschung. Dabei gilt für die direkte Ansprache von Kunden in Zukunft ein Einwilligungsvorbehalt. Zusätzliche Anforderungen werden an die Auftragsdatenverarbeitung gestellt, künftig regelt das Gesetz im Detail, was bei der Erteilung eines Auftrags schriftlich festzulegen ist. Hinzu kommt die klare Verpflichtung, sich zu vergewissern dass die nötigen Datensicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Über bestimmte Datenschutzverstöße müssen Unternehmen die Datenschutzaufsichtsbehörden und die Betroffenen informieren.
Die Änderungen im Datenschutzrecht werden sich spürbar auf die Ausgestaltung der unternehmerischen Geschäftsprozesse auswirken. Datenschützer aus ganz Deutschland werden auf der IDACON umfangreich informiert.

Der zweitägige Kongress findet vom 06./07. Oktober 2009 in Würzburg statt. Die Teilnahme kostet 1.190,- Euro zzgl. MwSt. pro Person. Bei zusätzlicher Buchung eines Intensivseminars am 08. Oktober belaufen sich die Kosten auf 1.490,- zzgl. MwSt. pro Person.
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