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Pressemitteilung

Es wird wieder enger: Deutschland und die Europäische Union verfolgen Steuerhinterziehung

Die Stimmen zum Thema Steuerhinterziehung überschlagen sich nicht erst seit dem Fall Hoeneß.
(PM) Saarbrücken, 23.04.2014 - Nahezu täglich liest man in der Presse, dass weitere Maßnahmen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige anstehen und auch das Bankgeheimnis immer mehr aufweicht. In der Europäischen Union wird jetzt das Bankgeheimnis für Ausländer abgeschafft. Luxemburg stimmte am 20. März 2014 bei einem EU-Gipfel einer Verschärfung des Zinssteuergesetzes zu. Gleichzeitig wurde die Europäische Kommission beauftragt, Druckmöglichkeiten gegenüber Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise der Schweiz zu prüfen, falls diese sich dem neuen Informationsaustausch nicht anschließen wollen, so dass die Lage auch für bislang unbekannte Kapitalanlagen in der Schweiz immer gefährlicher wird, da hier bislang "lediglich" die Gefahr drohte, über den Ankauf sog. Steuerdaten-CDs in das Visier der Steuerfahndung zu geraten.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hierzu aktuell nochmals eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im Steuerstrafverfahren mit Urteil vom 24. Februar 2014, Aktenzeichen VGH B 26/13, zurückgewiesen hat, mahnt das Verfassungsgericht dennoch einer stärkere gerichtliche Kontrolle bei der Verwertung solcher angekaufter Steuerdaten an.

In einer hierzu aktuell veröffentlichten Pressemitteilung weist der Verfassungsgerichtshof nämlich darauf hin, " dass in Zukunft eine Situation entstehen könne, die es als gerechtfertigt erscheinen lasse, das Handeln eines privaten Informanten der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die Gerichte seien daher zukünftig gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung könne auch ein gegebenenfalls erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein."

Fazit

Die Finanzverwaltung hat bereits eine Vielzahl von Steuerdaten-CDs gekauft, was zu einer erhöhten Zahl von Selbstanzeigen geführt hat. Nach wie vor darf die Finanzverwaltung solche CDs für Steuerfahndungszwecke zwar nutzen, jedoch ab sofort in weitaus engeren Grenzen. Setzt sich der Ermittlungsrichter nicht mit den Details des Datenankaufs intensiv auseinander, sind entsprechende richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Zukunft zumindest angreifbar.
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