Pressemitteilung, 27.04.2006 - 14:04 Uhr
Perspektive Mittelstand
Deutschland auf dem Weg zum Fiskalsozialismus – Und jetzt droht auch noch eine Reichensteuer für den Mittelstand
(PM) , 27.04.2006 - Bonn/Berlin - Die Große Koalition dreht an der Steuerschraube. Kritiker werfen der von Angela Merkel geführten Bundesregierung vor, sie wolle den ohnehin hohen Staatsanteil weiter steigern. Dies laufe auf einen „Fiskalsozialismus“ (Peter Gillies) hinaus. Wenn die kursierenden Pläne von Schwarz-Rot umgesetzt werden, könnte diese Regierung die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik in Angriff nehmen. Insbesondere der Mittelstand hatte zunächst Hoffnung auf die Politik gesetzt, nachdem die Vorgänger-Regierung in einseitiger Weise Großunternehmen bevorzugt hatte. Es hat aber den Anschein, als würde der Mittelstand nur in Sonntagsreden als „Rückgrat unserer Wirtschaft“ gefeiert. Den Zahlen nach sind die Unternehmen bis 499 Mitarbeiter in der Tat das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Im Jahr 2004 repräsentierten sie 99,7 Prozent aller Unternehmen. Sie beschäftigten 70 Prozent aller Arbeitnehmer und 83 Prozent der Auszubildenden. Der Mittelstand führte 2004 46 Prozent aller Investitionen durch, tätigte 43 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze, leistete knapp 50 Prozent der Bruttowertschöpfung aller Unternehmen und entwickelte drei Viertel aller Patente. Eine eindrucksvolle Bilanz. Kein Wunder, dass der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) www.bku.de den Mittelstand als Ausgangspunkt einer notwendigen steuerpolitischen Erneuerung sieht. In Berlin stellte der BKU jetzt seine Vorschläge für eine Unternehmenssteuerreform vor. Mittelstand nimmt Leitbildfunktion für unser Gemeinwesen wahr Warum ist der Mittelstand so wichtig für die deutsche Wirtschaft? Mittelständische Unternehmer denken in der Regel nicht in Quartalsergebnissen, sondern in Jahrzehnten. Sie denken weniger an Analysten, sondern vielmehr an ihre Kinder und Enkelkinder. Sie sind – auch jenseits rein ökonomischer Kategorien – wichtig für dieses Land: „Mittelständische Unternehmer prägen eine Kultur der Selbständigkeit, der Selbstverantwortung, der Risikobereitschaft und auch des bürgerschaftlichen Engagements, die sich weder vom Staat verordnen noch durch den Markt herbeiführen lässt.“ Der Mittelstand sei prägend für unsere Bürgergesellschaft und für ihren ethischen Fundus an geistiger und politischer Unabhängigkeit. Er nehme, so die Argumentation des BKU, „eine Leitbildfunktion für das Gemeinwesen insgesamt wahr“. Wie können gute Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen in Deutschland aussehen? Dazu gehört ein Steuerrecht, das einfacher und durchschaubarer ist als das geltende Recht und das es dem Mittelstand ermöglicht, seine vor allem bei kleineren Unternehmen zu niedrige Eigenkapitalbildung zu erhöhen. Radikale Libertäre halten jegliche Steuer für Diebstahl und lehnen den Staat an sich ab. Von dieser völlig unrealistischen und unvernünftigen Maximalforderung hebt sich der BKU ab. Die Erhebung von Steuern durch den Staat sei Teil einer freiheitlich verfassten Rechtsordnung. Steuern wären dann nicht erforderlich, wenn dem Staat bereits alles gehörte und die Wirtschaft vom Staat betrieben würde: „Der klassisch-liberale Zweck der Steuern ist die Deckung des Finanzbedarfs des Staates. Steuern sind der Preis für den Schutz des Staates und für die institutionelle Sicherheit, die für das private Wirtschaften erforderlich ist.“ „Kurt Beck vor, Eigentor“ In der Steuererhöhungs-Debatte hat sich der designierte SPD-Parteichef Kurt Beck besonders unrühmlich hervorgetan. „Kurt Beck vor, Eigentor“, titelte schon die gewiss nicht reaktionäre oder SPD-feindliche Wochenzeitung Die Zeit www.zeit.de. Denn Becks Behauptung, der deutsche Staat nehme zu wenig Steuern ein, um seine Ausgaben zu finanzieren, ist schlicht falsch. „Becks Vorstoß war nicht nur taktisch, sondern auch inhaltlich falsch. Viele Sozialdemokraten verweisen gern auf die hohe Steuerlast in skandinavischen Ländern, doch der Vergleich trägt nicht: Addiert man hierzulande Steuern und Sozialabgaben, unterscheidet sich die Belastung kaum. Dennoch stehen weitere Erhöhungen, nicht nur bei der Mehrwertsteuer, schon im Koalitionsvertrag. Wer noch stärker zulangen will, sollte daher erst Vorschläge machen, wie die staatlichen Mittel etwa in der Arbeitsverwaltung und im Gesundheitswesen effizienter eingesetzt werden können“, schrieb die Zeit-Redakteurin Elisabeth Niejahr. Kein Wunder, dass Oskar Lafontaine schon unkt, eine Annäherung der Linkspartei an eine von Beck geführte SPD sei denkbar. Für die BKU-Vorsitzende und CDU-Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött steht fest: Mit einer Staatsquote von fast 50 Prozent des Bruttosozialproduktes ist der volkswirtschaftlich vertretbare Umfang der Steuerung von Wirtschaft und Bürgern durch den Staat eindeutig überschritten. Die Vorstellung, Steuern beliebig als Vehikel der Sozialpolitik einsetzen zu können, habe die Steuergesetze sozialpolitisch überfrachtet. Die Folge: Die Schattenwirtschaft in Deutschland sei deutlich größer als in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Österreich – und doppelt so groß wie in den USA. Keine Frage, dass bisherige Einkommenssteuerrecht mit Hunderten von Ausnahmeregelungen ist auf evolutionärem Weg nicht mehr zu reformieren. „Es bedarf daher eines revolutionären Neuentwurfes des Einkommenssteuerrechts einschließlich des Unternehmenssteuerrechts“, halten die Autoren der BKU-Schrift „Reform der Unternehmensbesteuerung schafft Arbeitsplätze“ fest. Revolution, nicht Evolution „Die bisher vorgelegten Reformmodelle reichen bei weitem nicht aus“, so Dött. „Unser Konzept verbindet ökonomischen Sachverstand mit dem Gedanken der Katholischen Soziallehre.“ Der BKU setzt vor allem auf Steuersenkung und Steuervereinfachung. Dött macht deutlich, dass eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes vordringlich sei. Denn von den kleinen und mittleren Unternehmen, nicht von der Großindustrie würden neue Arbeitsplätze geschaffen. Nur wenn im Inland neue Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungseffekte ausgelöst würden, könnten die Steuerquellen wieder sprudeln. „Steuerentlastungen heute bewirken Steuermehreinnahmen nicht nur morgen, sondern auch übermorgen“, so ihre These. Schließlich wachse die Weltwirtschaft mit 4,5, die Wirtschaft in Amerika mit 3,5, in Europa mit 2,5 und in Deutschland nur mit 1,5 Prozent. Um wieder Anschluss zu gewinnen und neue Dynamik zu entfalten, sei eine Revolution im Steuerrecht vonnöten. Das bisherige Steuersystem sei nicht mehr reformierbar und international nicht wettbewerbsfähig. Der BKU setze deshalb auf eine grundlegende Steuerreform, verbunden mit einem entschiedenen Bürokratie- und Subventionsabbau. Claus Gerckens, Leiter des BKU-Arbeitskreises Mittelstand, skizziert die Grundzüge des Konzepts zur Reform der Unternehmensbesteuerung. „Es geht darum, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag zu einer umfassenden Einkommenssteuer zusammenzuführen“, so Gerckens. Zur Sicherung der Rechtsformneutralität müssten alle Steuersubjekte – also Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und natürliche Personen in ihrer Privatsphäre – gleichbehandelt werden. In Zukunft sollen die unternehmerischen Einkünfte nach Vorstellungen des BKU einem bundesgesetzlich festgesetzten Steuersatz von nur noch 14 Prozent unterliegen. Hinzu komme – als Ersatz für die bisherige Gewerbesteuer – ein Kommunalzuschlag, dessen Höhe die Gemeinden festsetzten. Dreiklang schafft mindestens eine Million Arbeitsplätze Ferner sollen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einem zweistufigen Steuertarif unterliegen, der bei 20 Prozent beginnt und in der Spitze einen Steuersatz von 28 Prozent vorsieht. Durch eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Verlagerung von Kompetenzen von den Ländern auf den Bund könne mehr Vollzugsgleichheit in der Fläche erreicht werden. „Insgesamt kommt es bei der Umsetzung unseres Konzepts zu einer Nettoentlastung“, so Gerckens. „Diese führt dazu, dass sich die für Hochsteuerländer typischen Substitutionseffekte verringern. Konkret: Weniger Personen, Kapital und Einkünfte werden ins Ausland verlagert. Das Abgleiten wirtschaftlicher Aktivitäten in die Schattenwirtschaft wird gebremst.“ Ihre volle Wirkung werde eine Reform der Unternehmensbesteuerung aber nur dann haben, wenn sie gleichzeitig mit grundlegenden Reformen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts umgesetzt werde. Der BKU zeigte sich davon überzeugt, dass dieser Dreiklang in kurzer Frist allein in der mittelständischen Wirtschaft weit über eine Million neuer Arbeitsplätze entstehen lässt und damit die Arbeitslosigkeit nachhaltig vermindert. „Ob die Überlegungen des BKU einmal konkrete Politik werden, ist fraglich. Die Deutschen haben sich vielleicht schon zu sehr daran gewöhnt, dass sie abkassiert und der Eigenverantwortung entwöhnt werden“, sagte Michael Müller, Geschäftsführer der in Neuss und Potsdam ansässigen a & o-Gruppe www.ao-services.de und Wirtschaftssenator im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmwonline.de. „Trotzdem bleiben viele Vorschläge des Bundes Katholischer Unternehmen richtig. Ohne eine Entlastung des Mittelstands kann es in Deutschland nicht wieder aufwärts gehen. Die Diskussion über die so genannte Reichensteuer auch für Personenunternehmen des Mittelstandes ist da nur ein Ablenkungsmanöver, das nichts bringt und nur den imaginären kleinen Mann ruhig stellen soll.“ Fatalerweise leiste die verbreitete wirtschaftliche Unkenntnis dem Irrglauben Vorschub, es sei gut für die Allgemeinheit, wenn die „Reichen“ und die Unternehmer mal so richtig zur Kasse gebeten werden. Muss der Mittelstand weiter bluten, so werden alle Bürger die Zeche dafür zahlen.