Pressemitteilung, 17.01.2007 - 10:16 Uhr
Perspektive Mittelstand
Deutschland 2030: ZDF schockt mit Demographie-Thriller – Doch auch die Gegenwart ist für Ältere oft nicht rosig
(PM) , 17.01.2007 - Bonn – Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) www.zdf.de buhlt zurzeit mit dem Demographie-Schocker „2030 – Aufstand der Alten“ um mediale Aufmerksamkeit. „Oma und Opa“ sehen dann angeblich rot, weil die Lebensbedingungen für Ältere unerträglich würden. Jenseits der Fiktion beschäftigt das Thema Demographie Medien, Wissenschaft und natürlich die Arbeitnehmer. Die letztgenannten sollen bekanntlich in Zukunft bis 67 arbeiten. Doch Unternehmen und Arbeitnehmer seien darauf nicht hinreichend vorbereitet, warnt die Initiative Neue Qualität der Arbeit www.inqa.de. Für Ältere, die nur noch eingeschränkt arbeiten können, sei es häufig schwer, einen weniger belastenden Arbeitsplatz zu finden. Beispielsweise sei es in vielen Unternehmen nicht einfach, von der Produktion in die Verwaltung zu wechseln, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit altersbedingt nachgelassen hat. Zudem benachteiligt das deutsche Arbeitsrecht Ältere. Dies behaupten laut Handelsblatt Business-Monitor zumindest drei Viertel der hiesigen Top-Manager. Vier von zehn Befragten bemängelten, dass ältere Arbeitnehmer unter dem Strich höhere Arbeitskosten verursachen als jüngere. Eher nachrangige Bedeutung habe der mögliche Einwand, dass Ältere weniger leistungsfähig seien. Dies gilt nur für bestimmte Branchen wie beispielsweise den Bausektor, wo körperliche harte Arbeit gefragt ist. „Zahlreiche gesetzliche Regelungen, die eigentlich dem Schutz älterer Arbeitnehmer dienen sollen, führen letztlich dazu, dass ältere Menschen erst gar nicht eingestellt werden“, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Wittenberg von der Kanzlei Mingers & Kollegen www.justus-online.de. Als jüngstes Beispiel benennt der Jurist das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Das AGG verbietet ausdrücklich eine Diskriminierung wegen des Alters. Viele Unternehmen sind jedoch eher noch vorsichtiger geworden, wenn es darum geht, ältere Mitarbeiter einzustellen. Zudem besteht durch das Kündigungsschutzrecht im Falle einer Kündigung für den Arbeitgeber die Pflicht zur Sozialauswahl, die dazu führen kann, dass er den jüngeren Mitarbeiter entlassen muss. Zudem sind Regelungen, die die Einstellung älterer Arbeitnehmer durch erleichterte Befristungsmöglichkeiten begünstigen sollten, vom Europäischen Gerichtshof für unwirksam erklärt worden“, so der Bonner Rechtsanwalt. „ Die Konsequenzen von starren Reglementierungen sind auch bei öffentlichen Dienstverhältnissen sichtbar. So führt die Altersbegrenzung für Professoren dazu, dass so mancher Spitzenforscher aus dem Dienst ausscheiden muss und an Universitäten im Ausland, vorzugsweise in den USA weiterforscht“, sagt Wittenberg.