Pressemitteilung, 15.09.2011 - 16:46 Uhr
Perspektive Mittelstand
Deutsche Zentral Inkasso treibt Forderungen für IContent bei
Deutsche Zentral Inkasso fordert im Auftrag der IContent GmbH knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
(PM) Essen, 15.09.2011 - Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Februar für die IContent GmbH Forderungen einzutreiben versuchte, tritt das Inkassounternehmen nun erneut in Erscheinung. Wiederum ist den Zahlungsaufforderungen zur Einschüchterung ein Urteil beigefügt, in diesem Fall des Amtsgerichts Detmold. Die Forderung sollte nicht ignoriert werden, da dies Beträge über Mahn – , sowie eventuellen Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich in die Höhe treibt. (Siehe auch www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=140&was=). Auch wenn die Zahlungsaufforderung eventuell nicht berechtigt sein könnte gilt es Ruhe zu bewahren, und sich zunächst von fachkundiger Seite beraten zu lassen. Gleiches gilt, wenn Forderungen der DOZ (Deutsche Zentral Inkasso GmbH) eingehen, deren Ursprungsgläubiger zum Beispiel Content4U GmbH (download-service.de) ist. Sowohl outlets.de als auch download-service.de genießen seit langem einen zweifelhaften Ruf – auch wenn die Kostenpflicht des jeweiligen Angebots seit geraumer Zeit etwas deutlicher erkennbar ist. Verbraucherdienst e.V. prüft, berät, und ist unterstützend tätig 0201-176790


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Verbraucherdienst e.V.
Frau Aline Krause
Gänsemarkt 47
45127 Essen
+49-201-176790
info@verbraucherdienst.com
verbraucherdienst.com


ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.