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Pressemitteilung

Der Widerrufsjoker lebt: Viele Kredite noch widerrufbar

(PM) Passau, 01.09.2016 - Der sogenannte „Widerrufsjoker“ für alte Immobiliendarlehen endete im Juni 2016. Mit diesem „Joker“ konnten Kreditverträge, die fehlerhafte Formulierungen enthielten, nachträglich widerrufen werden. Doch was Verbraucher oft nicht wissen: der Widerrufsjoker gilt noch immer für viele Verträge.

Möglich ist ein Widerruf bei Darlehensverträgen die ab dem 01.08.2002 für eine private Finanzierung abgeschlossen wurden und die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Das betrifft auch alle Verträge die zwischenzeitlich bereits beendet oder umgeschuldet wurden.

Ausgenommen sind lediglich Immobiliardarlehensverträge die in der Zeit vom 01.09.2002 bis 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Immobiliarverträge sind Verträge, die durch eine Grundschuld oder Hypothek besichert sind oder zur Finanzierung des Hausbaus oder -kaufs abgeschlossen wurden.

Vorteile eines Widerrufs

Ein Widerruf des Darlehensvertrages kann Verbrauchern große finanzielle Vorteil bringen. „Durch den Widerruf können bestehende Darlehen ohne Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden und zu aktuell günstigen Zinssätzen umgeschuldet werden“, erklärt Rechtsanwalt Sven Galla der bereits hunderte Widerrufsfälle bearbeitet hat. Einige Verbraucher haben daneben außerdem noch einen Nutzungsersatz auf den von Ihnen geleisteten Kapitaldienst erhalten. Mit Erklärung des Widerrufs konnte man im Einzelfall so meist tausende, oftmals sogar zigtausende Euros sparen, so Galla.

Selbst überprüfen und zum Anwalt gehen

Verbraucherschützer raten daher allen Darlehensnehmern die Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen zu überpüfen. Betroffene Verbraucher können eine erste grobe Überprüfung nun auch selbst vornehmen. Die Passauer Rechtsberatung RATIS stellt ab sofort unter ratis.de eine Liste häufiger Fehler kostenlos zur Verfügung. Finden Verbraucher einen dieser Fehler in Ihren Verträgen, sind die Chancen groß, dass auch sie den Widerrufsjoker nutzen können. Zur endgültigen Abklärung empfiehlt es sich jedoch einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.
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