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Der Kampf gegen Mietnomaden. Verband unterbreitet Gesetzesvorschlag

(PM) Leipzig, 20.01.2010 - Der Albtraum eines jeden Vermieters: Mit getürktem Einkommensnachweisen vermitteln sogenannte Mietnomaden dem Vermieter ein falsches Gefühl der Sicherheit. Sie nisten sich in Wohnungen ein ohne die Absicht jemals Miete zu bezahlen. Wenn es dann brenzlig wird, ziehen sie einfach wieder um. Wie das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet, hat der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund nun einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der Eigentümer künftig besser vor solchen Mietnomaden schützen soll.

Den Eigentümern entstehen durch Mietnomaden oft nicht unbeträchtliche Schäden. Laut Aussage des Verbandes, gibt es in Deutschland derzeit etwa 15.000 Mietnomaden, die für einen Schaden von jeweils etwa 25.000 Euro verantwortlich sind. Ziel des Gesetzesvorschlags sei daher, die Räumung einer durch Mietnomaden besetzten Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung) effektiver und schneller zu gestalten. Zu diesem Zweck soll in Zukunft auch in Gesetzesverfahren zum Mietrecht die Einreichung von Anträgen auf eine einstweilige Verfügung möglich sein. Mit dieser könnte die Hinterlegung der nicht gezahlten Miete bei der Justizkasse vom Richter angeordnet werden. Dadurch ließe sich feststellen, ob der Mieter die entsprechenden Mietleistungen zurzeit tatsächlich nicht aufbringen kann oder einfach nicht zahlen will.

Mit diesem Reformvorschlag hofft der Verband auf eine schnellere Aufklärung der Fälle. Dies ist besonders für Eigentümer von nur ein oder zwei Wohnungen wichtig, da sie auf die Mieteinnahmen für ihren Lebensunterhalt angewiesen sind.

Weitere Informationen:
news.myimmo.de/neuer-gesetzesvorschlag-mietnomaden/3296.html
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