Pressemitteilung, 24.02.2011 - 08:58 Uhr
Perspektive Mittelstand
Der Freie Berater tritt mit „schweren Geschützen“ gegen Versicherer an
Der Freie Berater: Wie wahrer Verbraucherschutz torpediert wird
(PM) Seligenstadt, 24.02.2011 - Gemeinsam mit dem Hauptgesellschafter bietet Der Freie Berater seit 2010 die Dienstleistung, bestehende Verträge für Verbraucher zu kündigen und in der Folge Mehrerlöse bei den Gesellschaften zu erstreiten. Grundlage für die Aktivitäten von Der Freie Berater ist die aktuelle Rechtsprechung, welche die Rechte der Verbraucher stärkt und einen verlustfreien Ausstieg aus Verträgen ermöglicht. Der Freie Berater berichtet über die Folgen, mit denen man zu rechnen hat, wenn man sich für die Rechte der Verbraucher stark macht.Was ist Verbraucherschutz? In Deutschland reden viele von Verbraucherschutz – und reden und reden. Die meisten kritisieren nur und zeigen mit dem Finger auf Andere. Konsequent ist das nicht gerade, denn meckern kann jeder. Die Frage, die nicht nur der Der Freie Berater sich stellt, lautet: Wer macht es besser und steht dann dafür auch ein? Da wird die Luft schon dünner auf dem „Verbraucherschutz-Olymp“, meint Der Freie Berater. Was passiert, wenn man sich aktiv und konsequent für die Rechte der Verbraucher stark macht, kann Der Freie Berater als Augenzeuge berichten, denn wir sitzen in der ersten Reihe, wenn es darum geht, die heißen Eisen anzupacken. Nun informiert Der Freie Berater seit gut zwölf Monaten über die Möglichkeit, sich sein Geld von den Instituten zurück zu holen. Mit seiner Dienstleistung ist Der Freie Berater in nur einem Jahr zu einem der größten Anbieter in diesem Bereich gewachsen. Da der direkte Weg, uns gegenüber zu treten, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung für die Institute verbaut ist, begeben sie sich auf Nebenschauplätze und versuchen verzweifelt, die Arbeit von Der Freie Berater über andere Wege zu boykottieren.Die Bausparkasse BHW war anscheinend der Ansicht, dass es für einen Anwalt unmoralisch sei, wenn er Verbraucher aus ihren Verträgen hilft und dafür sorgt, dass sie ihr Geld zurück bekommen. Also zeigte die BHW einen der mit Der Freie Berater kooperierenden Rechtsanwälte bei der zuständigen Anwaltskammer an. Die Rechtsabteilung der BHW hat sich dabei mächtig ins Zeug gelegt und so ziemlich jeden Punkt des Konzeptes von Der Freie Berater angegriffen. Doch die Anwaltskammer antwortete der BHW, dass das Vorgehen von Der Freie Berater und damit auch das des Anwalts rechtlich in Ordnung sei. Die Kreativen der Stuttgarter Lebensversicherung kamen auf die gleiche Idee wie die BHW und zeigten den Rechtsanwalt von Der Freie Berater ebenfalls bei der Anwaltskammer an. Antwort der Kammer: Die Vorgehensweise sei bekannt und einwandfrei.Die Bank Zwei Plus schlägt einen anderen Weg ein. Über Frankfurter Rechtsanwälte versucht sie, eine Unterlassungserklärung von Der Freie Berater zu bekommen und kündigt an, bei Nichtabgabe eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Fakten, die Der Freie Berater durch seine Anwälte vortragen, um die Kunden aus ihren Verträgen verlustfrei herauszuholen, werden dabei nicht Gegenstand der Verhandlungen sein, denn diese sind unbestritten. Hier geht es um das Wettbewerbsrecht, welches das Vorgehen von Der Freie Berater verbiete.Die Atlantik Lux hat gleich alles gegeben. So hat diese Lebensversicherungsgesellschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das Gericht hat diese jedoch nicht erlassen, sondern noch kurz vor Weihnachten einen Termin angesetzt. Auch hier geht es ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Belange. Wieder sieht sich ein Anbieter von Der Freie Berater schlecht behandelt oder verunglimpft. Eine inhaltliche Auseinandersetzung, wie sie Leser von Der Freie Berater kennen, gibt es erneut keine. Wie sollte es auch, denn immerhin hält sich Der Freie Berater an die Wahrheit und folgt nur der Rechtsprechung. Aus Sicht eines Versicherers mit einem Produkt zweifelhafter Qualität kann einem schon der Hintern auf Grundeis gehen, wenn man einsehen muss, dass die eigene Rechtsabteilung versagt hat. Denn dass sie versagt hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass sich das bei Vermittlern aggressiv als stornofrei beworbene Produkt im Nachhinein als Kuckucksei herausgestellt hat. Das Fazit von Der Freie Berater ist klar: Hier wird offenbar händeringend nach einen Weg gesucht, das bevorstehende Desaster zu verhindern und uns mundtot zu machen.Der Freie Berater wird an dieser Stelle weiter über das Thema Verbraucherschutz berichten. Weitere aktuelle Artikel aus Der Freie Berater finden sich unter www.derfreieberater.de .


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