Pressemitteilung, 06.09.2012 - 15:51 Uhr
Perspektive Mittelstand
Debcon GmbH mit Forderung aus Abmahnung von Kanzlei Urmann & Collegen
Debcon GmbH Witten versendet Forderungseinzüge mit Untervollmacht aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Urmann & Collegen. Auch Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. sind betroffen.
(PM) Essen, 06.09.2012 - Im Rahmen der Interessenvertretung für Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. steht der Verein für aktiven Verbraucherschutz im regen Schriftverkehr mit dem Wittener Inkassounternehmen. Der schriftliche Dialog mit Debcon GmbH vermittelt Verbraucherdienst e.V. derzeit verstärkt den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz der betreffenden Inkassoforderungen an Mitglieder des Vereins auf Zeit gespielt wird. So zum Beispiel wechseln für ein und die gleiche Zahlungsaufforderung die vermeintlichen Rechteinhaber des Urheberrechts auf konkretes Nachfragen des Verbraucherdienst e.V. Oder den Betroffenen wird mit Schufa-Einträgen gedroht - obwohl die betreffenden Forderungen durch den Einspruch des Verbraucherschutzvereins im Auftrag der Mitglieder strittig sind. Nach Meinung des Verbraucherdienst e.V. sollte ein Inkassounternehmen über die gesetzlichen Voraussetzungen und Regeln für Forderungseinzüge informiert sein. Was Inkassounternehmen Debcon GmbH gegenüber Verbraucherdienst e.V. dazu antwortete bit.ly/QlhVwD


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ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.