Pressemitteilung, 09.04.2013 - 12:47 Uhr
Perspektive Mittelstand
DeMa Debitoren Management fordert für Branchenbuch
Vermehrt wird seit Anfang 2013 für elektronische Branchenbücher gegen Gewerbetreibende gefordert. Auch DeMa Debitoren Management GmbH & Co KG fordert für zwei Branchenbücher.
(PM) Essen, 09.04.2013 - Der Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen stellt fest, dass seit etwa Mitte Januar 2013 verstärkt per unerwünschten Werbeanruf oder Werbefax für Einträge in elektronische Branchenbücher geworben wird. Zielgruppe sind Gewerbetreibende. Die Schilderungen und Unterlagen betroffener Gewerbetreibender zur Herangehensweise der jeweils werbenden Unternehmen rief Verbraucherdienst e.V. auf den Plan.Neben der dem Verein bekannten National Inkasso GmbH fordert nun auch die DeMa Debitoren Management GmbH & Co KG für die Branchenbücher Branchenbuch der Region (Betreiber lexFati sri) und Branchenauskunft 24 (Betreiber Medya Tanitim Tic Ltd).Zahlungsaufforderungen der DeMa Debitoren ManagementFür das Branchenbuch der Region fordert DeMa Debitoren Management GmbH & Co KG je Eintrag 960,- Euro pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf drei Jahre bit.ly/XnNbQ2 Für einen Eintrag im Branchenbuch 24, für dessen Beitreibung DeMa Debitoren Management GmbH sich ebenfalls beauftragt zeichnet, fordert das Unternehmen 980,- Euro pro Jahr und Eintrag bit.ly/WEJx0w Abzuwarten bleibt, ob DeMa Debitoren Management GmbH & Co KG gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. den gerichtlichen Weg beschreitet – denn bislang sind seitens der Mitglieder keine Zahlungen erfolgt.


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Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.