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Pressemitteilung

Datenschutz in der Biometrie: SafeTIC gibt Hinweise zum Umgang im Unternehmen

Experten teilen Erfahrungen im Bezug auf Datenschutz bei biometrischen Verfahren
(PM) Mannheim, 23.04.2012 - Die SafeTIC AG – Experten auf dem Gebiet biometrische Sicherheitstechnologie – bieten hilfreiche Hinweise zum Thema Datenschutz. Gerade Unternehmen, die biometrische Verfahren zur Authentifizierung nutzen, müssen sensibel mit dem Thema Datenschutz umgehen. Das Magazin FACTS zitiert wertvolle Expertentipps von SafeTIC und gibt praktische Hinweise.

Datenschutz hat sich mittlerweile zu einem gesellschaftlich etablierten Thema entwickelt. In zahlreichen wirtschaftlichen Zweigen müssen sich Anbieter von Produkten und Dienstleistungen mit einer kritisch dem Datenschutz gegenüber eingestellten Öffentlichkeit auseinandersetzen. Unter anderem deswegen spielen vor allem beim Einsatz von biometrischen Verfahren datenrechtliche Aspekte eine besonders relevante Rolle.

Das Test- und Wirtschaftsmagazin FACTS hat sich genauer mit diesem Thema auseinandergesetzt und zudem die Experten der SafeTIC AG um eine fachliche Einschätzung gebeten. Die SafeTIC AG hat 2011 mit dem biometrischen Zugangskontrollsystem Biovein eine Revolution auf dem Sicherheitssektor ausgerufen. Im Vergleich zu konventionellen Sicherheitslösungen bietet Biovein auch im Bezug auf den Datenschutz entscheidende Vorteile: Dieses von SafeTIC entwickelte Verfahren erfasst keine äußerlichen Merkmale einer Person, sondern analysiert die unter der Haut liegende Venenstruktur des Zeigefingers. Damit bietet SafeTIC mit Biovein eine nahezu fälschungssichere Methode der Identifizierung einer Person. Durch Biovein von SafeTIC entfällt so die Notwendigkeit von Ausweisen oder Chipkarten, die einen Risikofaktor darstellen, da sie versehentlich verloren oder gestohlen werden können.

Wenn es um Datenschutzbedenken bei computergestütztem Erkennen von Menschen geht, haben die Spezialisten der SafeTIC AG bereits zahlreiche Erfahrungen sammeln dürfen und raten daher zu einer innerbetrieblichen Transparenz und offizieller Einweisung aller Mitarbeiter. „Will ein Unternehmen ein biometrisches System einführen, sollte es zunächst seine Mitarbeiter ausführlich aufklären und sich deren Akzeptanz unbedingt sichern“, erklärt Hervé Mangonaux, Vorstandsvorsitzender der SafeTIC AG. Da laut Bundesdatenschutzgesetz (§ 3 Abs. 7 BDSG) für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen die datenverarbeitete Stelle zuständig ist, ist es unerlässlich, dass sich die Betreiber von biometrischen Systemen zu sinnvollen Beschränkungen verpflichten und den Verantwortungsbereich für das Thema Datenschutz intern genau definieren. Auch der Vorstandsvorsitzende der SafeTIC AG ist der Meinung, dass eine ausführliche interne Akzeptanzsicherung dazu führt, dass „alle von der verbesserten Sicherheit und dem erhöhten Komfort richtig profitieren“ können.
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Als einziges europäisches Unternehmen hat sich die SafeTIC AG auf Fingerabdruck- und Fingermorphologie-Erkennungssysteme spezialisiert. Das Ziel der SafeTIC AG ist, 2010 die europäische Nr. 1 im Bereich Unternehmenssicherheit zu werden – ...
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