Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit.
(PM) Gröbenzell, 23.06.2010 - Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für selbständige Datenschutzbeauftragte”) abzusichern
In Zusammenarbeit mit der Allianz kann das Institut für IT-Recht (IITR) der Kraska GmbH externen Datenschutzbeauftragten nun exklusive Sonderkonditionen anbieten.
Mehr erfahren Sie auf
www.iitr.de/versicherung-externer-datenschutzbeauftragter.html