Pressemitteilung, 26.09.2013 - 16:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Das neue „Anti-Abzocke-Gesetz“
Unseriösen Geschäftspraktiken ist nun endlich per Gesetz ein Riegel vorgeschoben und dadurch der längst fällige Schutz des Verbrauchers auf den Weg gebracht worden.
(PM) Chemnitz, 26.09.2013 - In der jüngsten Vergangenheit wurden zahlreiche Verbraucher immer wieder von Inkassounternehmen oder so genannten „Abmahn Anwälten“ kontaktiert und aufgefordert, horrende Summen für vermeintliche gesetzliche Zuwiderhandlungen zu zahlen. Diesen unseriösen Geschäftspraktiken ist nun endlich per Gesetz ein Riegel vorgeschoben und dadurch der längst fällige Schutz des Verbrauchers auf den Weg gebracht worden. Das neue Gesetz umfasst insbesondere drei Kategorien, denen immer mehr Verbraucher zum Opfer gefallen sind und zwar die unerwünschte Telefonwerbung, wobei den Geschädigten oftmals im späteren Verlauf Rechnungen zugestellt wurden, die auf angeblich mündlich per Telefon geschlossenen Verträgen basieren. Vorrangig wurden hier die so genannten „Gewinnspielen oder Lotterien“ ausgebremst. Des Weiteren beinhaltet das neue Gesetz auch den Schutz vor Forderungen unseriöser Inkassodienste, die Forderungen aus Verträgen eintreiben wollen, die im Grunde gar nicht besehen, da sie rechtswidrig zustande gekommen sind. Die letzte Kategorie befasst sich mit den Abmahnungen, die durch spezialisierte Anwälte versand worden sind, in denen völlig überzogene Forderungen geltend gemacht werden. Hierbei geht es zumeist um das Thema Musik und Video, die illegal über Tauschbörsen ins Netz gestellt worden sind.Strafen für unseriöse Praktiken deutlich erhöhtDas Inkrafttreten einiger der Neuregelungen des neuen „Anti-Abzocke-Gesetzes “soll schon in diesem Herbst erfolgen. (Quelle: www.claro.de) Diese Gesetzesnovelle bedeutet eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes und ist unter einer erheblichen Erhöhung der Strafandrohung erfolgt. Mussten bislang lediglich etwa 55.000 € entrichtet werden, so müssen aktuell bis zu 300.000 € an Bußgeld dafür berappt werden. Für die Verbraucher bedeutet dieses nunmehr klare Vorteile wie zum Beispiel•Klare Regelungen bezüglich der Urheberrechtsverletzungen (max. 148.00 €)•Transparente Aufschlüsselungen durch die Inkassounternehmen bzgl. der Forderungen•Mündliche Verträge per Telefon sind nichtig•Keine freie Gerichtswahl durch die Abmahn AnwälteEndlich ein wirksamer Verbraucherschutz durch das neue GesetzAnhand dieser Auflistung wird deutlich, dass hier endlich ein sinnvoller und wirksamer Verbraucherschutz geschaffen worden ist. Oftmals sahen die Opfer in der Vergangenheit überhaupt gar keine andere Lösung, als die völlig überzogenen oder vollständig unrechtmäßigen Forderungen zu begleichen.


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