Pressemitteilung, 04.02.2015 - 14:46 Uhr
Perspektive Mittelstand
Das anstehende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Deuschland
Im Rahmen der Umsetzung der EU-ADR-Richtlinie 2013/11/EU in nationales Recht bis 09.07.2015 wird sich der Online-Handel mit neuen Informationspflichten befassen müssen. Hier die wichtigsten Punkte für Online-Händler.
(PM) Essen, 04.02.2015 - Hatte man als Verbraucher bislang einen Streit mit einem Lieferanten, blieb oftmals nur der Weg zum Anwalt und zum Gericht. Das wird sich ab Sommer 2015 deutlich ändern, denn dann wird das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Deutschland in Kraft treten. Mit diesem Gesetz eröffnet sich für Kunden, aber auch für Händler ein völlig neues, staatlich garantiertes Konfliktlösungssystem. Im Anwaltsblatt, einem Magazin der Anwaltsvereine, äußert sich Bundesjustizminister Heiko Maas zu diesem Thema wie folgt:"[…] Die stille Revolution könnte 2015 die Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten werden. Die Umsetzungsfrist endet am 9. Juli 2015. Wie wird das Umsetzungsgesetz aussehen?Es wird ein eigenes Stammgesetz geben, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Es gibt bereits einen Referenten-Entwurf, der sich in der Abstimmung befindet. Wir tun also alles, um die Umsetzungsfrist einzuhalten.Am Ende wird es ein zweites staatlich garantiertes Konfliktlösungssystem geben – lückenlos für alle Kauf-, Dienst- und Werkverträge. Wie soll das konkret funktionieren?Es ist ein großes Rad, an dem gedreht wird, im Übrigen auch eines, bei dem die Länder mit von der Partie sind. Was sich herausgebildet hat, ist der Unterschied zwischen privaten und behördlichen Schlichtungsstellen. Die Teilnahme an der Schlichtung wird – da läuft die Diskussion im Moment darauf hinaus – sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen freiwillig sein.Wenn die Unternehmen die Verbraucher auf die neuen Verbraucherschlichtungsstellen hinweisen müssen, bleiben dann Justiz und Anwaltschaft als Alternative außen vor?Wir setzen hier eine Richtlinie der Europäischen Union um. Natürlich ist die Schlichtung auch eine Form der Streitbeilegung. Die Schlichtung darf nicht den Sinn und Zweck haben, das gerichtliche Verfahren zurückzudrängen. Sie soll in Bereichen, in denen das sinnvoll erscheint, aber zumindest ein Angebot sein.Wer sich dem Schlichtungsverfahren nicht freiwillig unterwirft, wird sofort in der Querulantenecke stehen.Das würde ich so nicht sagen. Ich bin sowieso der Auffassung, dass die Rechtsdurchsetzung als solche nie als Querulantentum bezeichnet werden darf. In einem Rechtsstaat hat jeder die Möglichkeit, die Rechte, die er hat oder die er glaubt zu haben, auch vor Gerichten durchzusetzen oder vor Gerichten einer Entscheidung zuzuführen, in der dann klargestellt wird, ob dieses Recht besteht oder ob es eben nicht besteht. Die freiwillige Teilnahme an Schlichtungsverfahren ist hierzu einfach eine Alternative. […]" (Quelle: Auszug Anwaltsblatt v. 29.01.2015)Für Verbraucher bedeutet dieses neue Gesetz, dass sie zukünftig eine zumeist kostenlose Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeit bei ihren Online-Shops vorfinden werden, die ihnen die Möglichkeit geben wird, schnell, zuverlässig, professionell und vor allem unabhängig zu einer gewinnbringenden Lösung im Konflikt mit dem Händler zu kommen. Natürlich bleibt der Rechtsweg jederzeit offen.Für die neuen Möglichkeiten für Händler führt Patric Illigen, Direktor der Euro-ODR Ltd., aus:„Die Teilnahme an einer Schlichtung wird immer eine Freiwilligkeit voraussetzen. Kein Händler wird gezwungen, sich zu einigen. Wichtig ist jedoch die kommende Informationspflicht, dass der Händler sich klar positionieren muss, ob er einer Schlichtung grundsätzlich zustimmt, oder in jedem Fall einer Schlichtung (und damit einer möglichen gütlichen Einigung) widerspricht. Dies wird sicherlich einen sehr negativen Geschmack beim Kunden hinterlassen.Positiv für Händler ist auch der Umstand, dass Schlichtungen bis zu 54% der Kosten des Beschwerdemanagements senken können und im Nachgang einer positiv verlaufenen Schlichtung ein deutlich höherer Umsatz, bis zu 15% im Quartal nach der Schlichtung, verzeichnet werden kann. Dies haben Auswertungen aus Millionen Fällen, welche heute bereits online geschlichtet wurden, ergeben.Für Verbraucher und Händler steht ab sofort das Portal „odr4u“ (www.odr4u.com) zur Verfügung, um sich zum Einen im Detail über das Verbraucherschlichtungsverfahren zu informieren, es können aber auch heute schon Beschwerden zur Schlichtung eingereicht werden.


ANLAGEN

Experteninterview zur Online-Schlichtung (PDF, 648,00 KB)

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ÜBER ODR4U DER EURO-ODR LTD.

odr4u ist eine internetbasierte, privatwirtschaftliche Beschwerdestelle, welche Unternehmen und private Verkäufer darin unterstützt, Beschwerden oder Probleme, welche im Verlauf von Käufen und Dienstleistungen, egal ob online oder in einem Ladengeschäft, immer wieder auftreten können, außergerichtlich und verbindlich zu klären. Grundlage unserer Dienstleistung ist die EU-ADR-Richtlinie 2013/11/EU sowie das daraus resultierende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches zur Zeit als umfassender Referentenentwurf existiert. Als Teil der Euro-ODR-Gruppe verbindet diese Plattform umfassendes Know-How im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung (Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht) mit innovativer Technologie.