Das Ende von gekoppelten Energiepreisen
www.myimmo.de berichtet über die Änderungen. In einem Grundsatzurteil entschied der BGH, dass die Kunden mit der automatischen Koppelung der Energiepreise unangemessen benachteiligt werden. Der Grund: Die Energieversorger können Extra-Gewinne erzielen, die über die Weitergabe steigender Kosten hinausgehen. Verbraucher, die in ihrer Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-wohnung) mit Gas heizen, sollten daher ihre Vertragsklauseln nach dem gefällten Urteil der Karlsruher Richter genau prüfen. Schließlich ist die Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis weit verbreitet. Forderungen an den Energieversorger müssen aber nicht zwangsläufig Erfolg haben, sondern selbst eingeklagt werden. Weiterhin ist es ratsam, sich an Verbraucherverbände zu wenden. Ob sich mit dem neuen Urteil viel ändern wird, darf jedoch bezweifelt werden. Experten erwarten keine Senkung der Gaspreise, sondern lediglich eine Aufschlüsselung der Kostenerhöhungen für die Verbraucher. Die internationalen Verträge mit den Gaslieferanten selbst bleiben von der Regelung unbeeinflusst. Dennoch wird die Durchsetzung der Verbraucherinteressen als Erfolg gewertet. Schließlich gehe es darum, die als unzulässig erklärten Preisanpassungsklauseln in den Verträgen zukünftig zu verhindern.Weitere Informationen:news.myimmo.de/gaspreis-nicht-an-heizoelpreis-koppeln/5166.html
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Frau Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
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lisa.neumann@unister.de
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(PM) Leipzig, 12.04.2010 - Seit langem herrscht bei den deutschen Energieversorgern die gängige Praxis, dass die Gaspreise eng an die Heizölpreise gekoppelt sind. Dies soll die Unternehmen vor kurzfristigen Preissprüngen schützen und langfristige Investitionen sicherstellen. Viele Kunden beklagen allerdings die fehlende Transparenz der Gaspreise. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gibt nun Aufschluss darüber, ob die gekoppelten Energiepreise rechtmäßig sind. Das Immobilienportal ANSPRECHPARTNER/KONTAKT
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