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Pressemitteilung

DPMA weist Widerspruch des Focus Magazin Verlag gegen die Marke Licht-Focus zurück

(PM) Köln, 28.02.2011 - Die Wortmarke Licht-Focus war unter dem 13.02.2009 u.a. für die Dienstleistungen Coaching, Fernkurse, Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften, Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren und Workshops, Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke in das Markenregister des DPMA eingetragen worden.

Hiergegen richtete sich ein vom Focus Magazin Verlag erhobener Widerspruch. Der Focus Magazin Verlag befürchtete, die angegriffene Marke „Licht-Focus“ könne mit seinen prioritätsälteren Widerspruchsmarken „FOCUS“ verwechselt werden und verlangte daher die Löschung der prioritätsjüngeren Marke „Licht-Focus“. In seiner Entscheidung vom 23.02.2011 verneint das DPMA nun eine solche Verwechslungsgefahr und weist den Widerspruch folgerichtig als unbegründet zurück, Az. 30 2008 054 836.3/41. Unter anderem heißt es in der Begründung des DPMA zutreffend:

„Es stehen sich die beiden Marken „Licht-Focus“ und „Focus“ gegenüber, die sich bereits durch ihre Wortlänge auffällig unterscheiden. Daraus ergibt sich eine andere Silbenzahl, eine unterschiedliche Vokalfolge und ein anderer Sprech- und Betonungsrhythmus. Der Unterschied liegt hier auch am erfahrungsgemäß stärker beachteten Wortbeginn. Es besteht auch kein Anlass, einen Bestandteil der angegriffenen Marke wegzulassen oder zu vernachlässigen. Eine zergliedernde Betrachtungsweise ist dem Markenrecht nämlich fremd und selbst kennzeichnungsschwache Bestandteile werden nicht von vornherein außer Betracht gelassen. Abgesehen davon sind alle Markenbestandteile der angegriffenen Marke gleichermaßen prägend für die Gesamtmarke, nämlich als Licht, das im Blickpunkt steht. Sie ergibt somit in ihrem Zusammenhang einen Sinn, so dass von ihr keine Teile weggelassen oder vernachlässigt werden. Die angesprochenen Verkehrskreise werden alle Wortteile der angegriffenen Marke mit gleicher Aufmerksamkeit beachten. Zudem sind die Bestandteile der angegriffenen Marke mit einem Bindestrich verbunden, was zeigt, dass die Teile zusammen gehören und nicht voneinander zu trennen sind. Die genannten Unterschiede werden daher nicht überhört werden, auch weil es sich bei der Widerspruchsmarke um ein relativ kurzes Wort handelt, bei dem schon geringe Unterschiede wahrgenommen werden. Sie reichen aus, um den Marken ein eigenständiges Klangbild zu verleihen. Auch dient der Sinngehalt des Bestandteils „Licht-“ der angegriffenen Marke, der der Widerspruchs Marke fehlt, dazu, die Marken besser auseinander halten zu können und Hör- und Merkfehler zu vermeiden.“

Die Entscheidung des DPMA deckt sich insoweit mit der von WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretenen Auffassung. Weitere Informationen finden sich unter www.wagnerhalbe.de
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