Viele Anleger der DFO - Fonds haben sich als so genannte Ansparer zur ratenweisen Einzahlung der Anlagesumme verpflichtet.
(PM) Gießen, 05.02.2010 - ...Kapitalanlagerecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:
Viele Anleger der DFO - Fonds haben sich als so genannte Ansparer zur ratenweisen Einzahlung der Anlagesumme verpflichtet.
So kommt es, dass auch heute noch viele Anleger monatlich anteilige Einzahlungen erbringen, die nicht mehr an den Beteiligungsvertrag gebunden sein möchten.
Neben den bereits erfolgreichen Strategien, den Widerruf nach dem Haustürwiderrufsrecht zu erklären (Landgericht Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.10.2007) bzw. der Geltendmachung von Schadensersatz (Landgericht Essen, Entscheidung vom 21.04.2008), die auch bei Anlegern ggf. Erfolg versprechend sind, die die Anlagesumme auf einmal gezahlt - oder über eine Bank finanziert haben, kommt nun Hilfe ausgerechnet aus dem Vertragswerk selbst. Nach Auffassung des Amtsgericht Westerburg enthält der Gesellschaftsvertrag, zumindest in der Form aus den Jahren der dort anhängigen Verfahren, die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG betreffend, bereits selbst eine Möglichkeit die Beteiligungssumme zu reduzieren und sich erfolgreich gegen gerichtliche Schritte der Fondsgesellschaft gerichtet auf die Beitreibung der monatlichen Raten zu wehren. So entschied das Gericht am 27.01.2010 erneut zu Gunsten eines Anlegers in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Zorn Reich Wypchol Döring geführten Prozess.
Derzeit werden an viele Anleger mit Mahnbescheiden verschickt, mit denen rückständige Anlagebeträge geltend gemacht werden.
Anleger die mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen werden sollte folglich nicht ohne Gegenwehr die Titulierung einer abwehrbaren Forderung hinnehmen.
Wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird, hat der Anleger die Möglichkeit hiergegen Widerspruch einzulegen. Spätestens dann sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden um zu vermeiden, dass Fristen versäumt und abwehrbare Forderungen in Rechtskraft erwachsen.
Rechtsanwalt Jörg Reich ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.
www.anwaelte-giessen.de