Pressemitteilung, 03.03.2009 - 08:46 Uhr
Perspektive Mittelstand
DELTOTON Beteiligungs AG verweist auf aktuelles Gerichtsurteil
(PM) , 03.03.2009 - DELTOTON Beteiligungs AG informiert über unerlaubte AnwaltswerbungWürzburg, im Februar 2009: Das Magazin „Wirtschaftswoche“ berichtet über Anlegerschützer, die im Auftrag von Rechtsanwälten Anleger auf vermeintliche Gefahren bei Fonds aufmerksam machen. In einem aktuellen Gerichtsurteil untersagte das Landgericht Ellwangen die weitere Kooperation der Anlegerschützer mit den Anwälten – die DELTOTON Beteiligungs AG informiert über die Vorgehensweise einiger Rechtsanwälte sowie über das Gerichtsurteil.Fälle wie der von der „Wirtschaftswoche“ dokumentierte häufen sich: Ein Anleger erhält Post von einer „Anleger-Schutzgemeinschaft“, die vor bestimmten „großen Gefahren bei einem Fonds“ warnt, in das der Anleger investiert hat. Kurz darauf erhält der Anleger einen Anruf von einem Mitarbeiter dieser Schutzgemeinschaft. In dem Telefonat schürt der Mitarbeiter weitere Ängste bei dem Anleger. Das Problem: Die sogenannte Schutzgemeinschaft ist kein neutraler Anlegerschutzverein, sondern kooperiert mit einem „Anlegerschutzanwalt“ – der Zweck des Vereins besteht darin, Mandanten für den Anwalt zu gewinnen.Diese Praxis untersagte das Landgericht Ellwangen in einem Urteil vom Dezember 2008 und entschied, es handele sich dabei um unzulässige Anwaltswerbung. Die Richter kritisierten deutlich das Verhalten der Schutzgemeinschaft und das Zusammenspiel mit den Anwälten. Die DELTOTON Beteiligungs AG weist in dem Zusammenhang auch auf reißerische Werbebanner im Internet hin, in denen Anleger mit großen Versprechen zu Klagen gedrängt werden. Die DELTOTON Beteiligungs AG begrüßt das Urteil und betont, dass eine solche Vorgehensweise in Kanzleien zunimmt. Der Grund für das rechtswidrige Vorgehen der Anwälte ist nach Meinung der DELTOTON Beteiligungs AG ein Überangebot von untereinander konkurrierenden Kanzleien und als Folge mangelnde Einnahmequellen.Derartig konstruierte Klagen mit wenig Aussicht auf Erfolg sind nicht nur den zuständigen Richtern, sondern auch den Rechtsschutzversicherungen ein Dorn im Auge. Immer mehr Rechtsschutzversicherungen, so die Erfahrung der DELTOTON Beteiligungs AG, verweigern deshalb die Deckungszusagen für allzu offensichtlich konstruierte Klagen, die kaum Aussicht auf Erfolg haben. Beispielhaft verweist die DELTOTON Beteiligungs AG auf den Fall eines Anwalts, der ca. 120 Mandanten einer Anlegergesellschaft vertrat – von diesen 120 Fällen konnte der Anwalt vor Gericht kein einziges Verfahren gewinnen. Als Beteiligungsunternehmen mit den Schwerpunkten Immobilien und Private Equity legt die DELTOTON Beteiligungs AG hohen Wert auf eine transparente Beratung der Anleger über Chancen und Risiken jeder neuen Investition – diese gründliche Erfüllung der Informationspflicht wurde der DELTOTON Beteiligungs AG allein im Jahre 2008 von zwölf Gerichten bestätigt. Über die DELTOTON Beteiligungs AG Die Wertschöpfungsbereiche der DELTOTON Beteiligungs AG bestehen aus den Anlagebereichen: Immobilien, Private Equity. Kontakt:DELTOTON Beteiligungs AG Silvia SchäferFriedenstraße 5 97072 Würzburg Tel 0931/ 79 79 20 info@DELTOTON.dewww.deltoton.de