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Pressemitteilung

DEGI International: Schadenersatzklagen gegen Allianz Beratungs- und Vertriebs AG

Die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten eines Allianz-Beraters an dem offenen Immobilienfonds DEGI International beteiligt haben.
(PM) Heidelberg, 15.04.2011 - Da die Allianz zu einer außergerichtlichen Regulierung von Schadenersatzansprüchen nicht bereit ist, hat die Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel begonnen, für DEGI International-Anleger Klagen einzureichen. Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche unserer Mandanten sehen wir gute Chancen." Die gegen die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds.

Sechs Punkte in denen Nittel regelmäßig eine Falschberatung festgestellt hat:

- Keiner der von Nittel betreuten Mandanten wurde in der Beratung darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.

- Der DEGI International hatte bereits vom 30. Oktober 2008 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hat. Keiner unserer Anleger, die in dieser Zeit oder danach Anteile erworben haben, wurden auf die gerade bewältigte existenzielle Krise des Fonds hingewiesen.

- Keiner der Mandanten hat von seinem Berater erfahren, wie lange die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und welche Verlustrisiken bei einer anschließenden Liquidation drohen. Stattdessen wurde die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.

- Keiner der Mandanten wurde darüber informiert, dass auch andere offene Immobilienfonds in der jüngsten Vergangenheit die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, es also ein durchaus greifbares Risiko war, nicht an sein Geld zu kommen.

- Keiner der Mandanten war darüber informiert, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.

- Keiner der Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach dem Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.

All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG. Daher haben die Mandanten Nittel beauftragt, als Schadenersatz die Rückzahlung der geleisteten Einlage nebst Agio zu fordern und eine angemessene Verzinsung als entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Allianz die Fondsanteile. Anleger haben gute Chancen, ihr Investiertes Kapital zurückzuerhalten.
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